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Europäischer Gerichtshof lässt Dextro Energy abblitzen

Der Hersteller Dextro Energy wollte für die Vorzüge von Traubenzucker werben und beantragte bei der EU-Kommission dafür die Zulassung gesundheitsbezogener Aussagen. Als dies verwehrt wurde, klagte die Firma. (Archiv) Keystone/DPA dpa-Zentralbild/Z1008/_JENS KALAENE sda-ats

(Keystone-SDA) Der deutsche Hersteller Dextro Energy darf auch künftig nicht mit angeblichen gesundheitlichen Vorzügen von Traubenzucker werben. Der Europäische Gerichtshof wies am Donnerstag eine Klage des Unternehmens ab.

Dieses wollte sein Produkt mit Sätzen wie “Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung” anpreisen. Die EU-Kommission hatte dies aber nicht zugelassen. Deshalb zog die Firma vor Gericht.

Dextro Energy berief sich unter anderem auf eine wissenschaftliche Expertise, die den Nutzen von Traubenzucker für körperliche Betätigung bestätigte. Die Kommission hielt dagegen, die Werbesätze verwirrten Konsumenten. Denn grundsätzlich werde empfohlen, weniger Zucker zu sich zu nehmen.

Schon in der ersten Instanz hatte das EU-Gericht der Kommission Recht gegeben. Dextro Energy legte Rechtsmittel ein und warf der Kommission Ermessensfehler und falsche Gewichtung vor. Der EuGH liess dies aber nicht gelten.

In einer europäischen Verordnung ist genau festgelegt, welche Art gesundheitsbezogener Angaben Unternehmen verwenden dürfen. Für die Zulassung dieser Werbesprüche ist die EU-Kommission zuständig. Glukose ist dort nicht aufgeführt.

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