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EVP Schweiz will hohe Erbschaften zu Gunsten der AHV besteuern

(Keystone-SDA) Zur Sicherstellung der AHV-Finanzierung will die EVP Schweiz eine Steuer auf hohe Erbschaften einführen. Die Delegiertenversammlung lancierte mit diesem Ziel am Samstag in Winterthur die Volksinitiative “Hohe Erbschaften besteuern für unsere AHV”.

Die “AHV-Sicherungsinitiative” wurde mit 98 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. Sie fordert eine Nachlasssteuer auf Erbschaften von mehr als zwei Millionen Franken. Zu zwei Dritteln soll sie zweckgebunden der AHV zu Gute kommen, zu einem Drittel an den Kanton fallen – als Entschädigung für den Verzicht auf die Erbschaftssteuer, wie die EVP mitteilte.

Erbschaften von weniger als zwei Millionen Franken bleiben nach dem Willen der Initianten steuerfrei. Ebenso sind Erbschaften und Schenkungen an Ehepartner und Hilfswerke nicht zu besteuern. Grosszügige Regelungen schliesslich sollen dafür sorgen, dass KMU und Landwirtschaftsbetriebe in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.

Sozialwerke sanieren

Eine solche Nachlasssteuer – sie wird beim Erblasser erhoben – kann laut EVP wesentlich zur Sanierung der Sozialwerke beitragen und das ständige Anwachsen von Lohn- und Mehrwert-Steuerprozenten vermeiden helfen.

Es sei Zeit für eine Neudefinition des Generationenvertrages: Nicht mehr nur Werktätige sollten für Rentnerinnen und Rentner vorsorgen, sondern auch die ältere Generation unter sich.

Im weiteren nahmen die Delegierten die Wahlthemen der EVP zur Kenntnis: Es sind dies Religionsfreiheit für alle, keine Benachteiligung mehr für Verheiratete bei Steuern und AHV, Schuldenabbau vor Steuersenkungen, Stopp dem Prämienwachstum, Verringerung des Energieverbrauchs und Halbierung der Armut weltweit.

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