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Ex-BayernLB-Chefs müssen wegen mutmasslicher Bestechung vor Gericht

(Keystone-SDA) Die frühere Führungsspitze der Bayerischen Landesbank muss sich wegen mutmasslicher Bestechung des früheren Kärntner Regierungschefs Jörg Haider vor Gericht verantworten.

Die Anklage gegen die Ex-Chefs Werner Schmidt und Michael Kemmer sowie zwei weitere ehemalige Vorstände sei zur Verhandlung vor dem Landgericht München zugelassen worden, teilte die Justiz am Mittwoch mit. Sie sollen laut Anklagevorwurf dafür verantwortlich sein, dass im Rahmen von Sponsoringverträgen für das frühere Wörtherseestadion Schmiergeld über 2,5 Mio. Euro geflossen sei.

Zudem müssen sie wegen des Verdachts der Untreue im Fall von Aktiengeschäften mit der Mitarbeiterstiftung der Hypo Group Alpe Adria vor die Richter treten. Rund 73 Mio. Euro habe die BayernLB dadurch verloren. Der anstehende Prozess setzt vor allem Kemmer unter Druck, der gegenwärtig als Chef des deutschen Bankenverbandes amtiert.

Keine Untreue beim Kauf der HGAA

Den Hauptanklagepunkt der Staatsanwaltschaft gegen insgesamt acht frühere BayernLB-Manager wischte das Landgericht indes vom Tisch: Der Vorwurf der Untreue beim milliardenteuren Fehlkauf der Skandalbank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) werde nicht verhandelt, hiess es.

“Auf der Grundlage der der Strafkammer insgesamt vorliegenden Gutachten lag der von der BayernLB gezahlte Kaufpreis im Zeitpunkt der Kaufentscheidung nicht evident ausserhalb des Unternehmenswerts der HGAA”, erklärte die 6. Strafkammer ihre Entscheidung.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Bankern zu Last gelegt, einen viel zu hohen Preis für die Kärntner bezahlt und dadurch bei der Landesbank einen Schaden von rund 550 Mio. Euro angerichtet zu haben. Die BayernLB verlangt vor der Ziviljustiz deshalb auch Schadenersatz von der einstigen Führungsspitze.

Keine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung

Die Strafrichter sehen die Banker nicht in der Schuld: “Weder seien ausreichende Anhaltspunkte für einen Erwerb ‘um jeden Preis’ gegeben, noch sei in der vorgenommenen Risikoabwägung eine für den Entscheidenden klar erkennbare, evidente Fehlbeurteilung und damit eine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung zu sehen”, wurde aus der 81-seitigen Begründung der Kammer zitiert.

Die Ankläger wollen sich mit der Entscheidung des Landgerichts nicht abfinden. Sie beschwerten sich beim Oberlandesgericht, der Ausgang ist noch offen. Ein Termin für die Prozesseröffnung sei auch deshalb noch nicht festgelegt worden.

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