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Ex-DDR-Heimkinder werden aus 40-Millionen-Euro-Fonds entschädigt

(Keystone-SDA) Ehemalige DDR-Heimkinder werden künftig für erlittenes Unrecht in staatlichen Erziehungseinrichtungen aus einem Hilfsfonds mit 40 Millionen Euro entschädigt. Einen entsprechenden Beschluss billigte das Kabinett am Mittwoch, wie die deutsche Regierung mitteilte.

Der Fonds wird demnach zum 1. Juli eingerichtet und je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Eine entsprechende Vereinbarung hatten Bund und Länder zuvor in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und auch schon eine Satzung formuliert.

Ein Bericht zur Heimerziehung in der DDR kam demnach zu dem Schluss, dass die Erlebnisse in den Heimen zu massiven Beeinträchtigungen im Leben der Betroffenen geführt haben, die über den Heimaufenthalt hinaus zum Teil noch bis heute nachwirken.

Auch litten viele Betroffene an schlechten beruflichen Chancen, Stigmatisierungen und psychischen Traumatisierungen. Therapieangebote werden schon jetzt zu einem guten Teil von den Krankenkassen und nach dem Opferentschädigungsgesetz gezahlt.

Anlauf- und Beratungsstellen

Dennoch bleibe so manche therapeutische Aufarbeitung bisher unzureichend, hiess es. Aus dem Fonds sollen nun individuelle Reha-Massnahmen und Unterstützungshilfen für ehemalige Heimkinder gezahlt werden, die an Folgeschäden leiden.

Auch soll es einmalige Geldleistungen als Ausgleich für die Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge geben. Aus den Mitteln des Fonds sollen auch Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder in den ostdeutschen Bundesländern eingerichtet werden.

Anträge auf Zahlungen aus dem Fonds sind bis zum 30. Juni 2016 möglich. Bereits seit Jahresbeginn gibt es einen Fonds für die Opfer von Heimerziehung in den westdeutschen Bundesländern. Er wurde gemeinsam von Bund, Ländern und Kirchen errichtet.

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