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Ex-RAF-Terroristin Birgit Hogefeld freigelassen

(Keystone-SDA) Die letzte inhaftierte Ex-RAF-Terroristin, Birgit Hogefeld, ist auf freiem Fuss. Die wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte 54-Jährige wurde am Montagmorgen aus dem Gefängnis entlassen, wie ein Sprecher des hessischen Justizministeriums am Dienstagabend in Wiesbaden sagte.

Hogefeld hat 18 Jahre ihrer Strafe verbüsst. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte die bevorstehende Entlassung bereits am 10. Juni ohne Nennung eines konkreten Termins angekündigt. Bei der Entscheidung wurde demnach berücksichtigt, dass sich Hogefeld in deutlicher Form von der RAF losgesagt hatte.

Wo die Ex-Terroristin nun leben wird, war zunächst nicht zu erfahren. Der Ministeriumssprecher betonte: “Uns ist nicht bekannt, wo sie hingegangen ist, es gibt keine Auflagen über den Aufenthalt von Frau Hogefeld.”

Die gebürtige Wiesbadenerin war im Juni 1993 im mecklenburgischen Bad Kleinen festgenommen worden – ihr Komplize Wolfgang Grams tötete sich laut Staatsanwaltschaft im Zuge der anschliessenden Schiesserei selbst.

Fünfjährige Bewährungszeit

Seit 2009 war die 54-Jährige, die als Leitfigur der dritten RAF-Generation galt, im offenen Strafvollzug. Nach Ministeriumsangaben läuft für Hogefeld nun noch eine fünfjährige Bewährungszeit.

Sie war wegen der Ermordung eines US-Soldaten und des Bombenanschlags auf die Frankfurter US-Airbase mit zwei Toten 1985 rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Dabei wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Zuletzt verbüsste Hogefeld – nach der Freilassung von Christian Klar – als einzige ehemalige RAF-Terroristin eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Gnadengesuch zweimal gescheitert

Zweimal war sie mit einem Gnadengesuch am früheren Bundespräsidenten Horst Köhler gescheitert. Nun jedoch hatte der Generalbundesanwalt dem Antrag Hogefelds, den Rest ihrer Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, nicht widersprochen.

Damit habe er der positiven Entwicklung der Verurteilten in der Justizvollzugsanstalt Rechnung getragen, hiess es. Zudem erklärte das Oberlandesgericht, die Entscheidung fusse auf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der vom selben Senat 2008 festgesetzten Haftzeit von mindestens 18 Jahren.

Hogefeld war mit 28 Jahren in den Untergrund gegangen, Ende 1996 hatte sie sich von den Gewalttaten der RAF distanziert.

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