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Fast die Hälfte der Pauschalbesteuerten hat Kanton Zürich verlassen

(Keystone-SDA) Zürich – Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung hat im Kanton Zürich Spuren hinterlassen. Von den 201 Steuerpflichtigen, die Ende 2008 nach Aufwand besteuert wurden, haben 92 bis Ende 2010 den Kanton verlassen. Über Auswirkungen auf den Steuerertrag liegen noch keine Ergebnisse vor.
Auf Grund eines Volksentscheids hat der Kanton Zürich per 1. Januar 2010 die bisherige Besteuerung nach dem Aufwand, die sogenannte Pauschalbesteuerung, abgeschafft.
Von den 201 Pauschalbesteuerten haben 51 ihren Wohnsitz im Kanton bereits im Jahr 2009 aufgegeben, wie die Zürcher Finanzdirektion am Freitag mitteilte. Mit insgesamt 92 Personen sei folglich beinahe jeder zweite Pauschalbesteuerte aus dem Kanton Zürich weggezogen. Rund 70 Prozent davon habe in andere Schweizer Kantone gewechselt.
Wie es bei der Finanzdirektion auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA hiess, zogen 26 Personen ins Ausland, 22 in den Kanton Schwyz, 13 nach Graubünden, 6 in den Kanton Zug und 5 nach St.Gallen.
Je 3 verlegten ihren Wohnsitz nach Nidwalden respektive ins Tessin. Je 2 Pauschalbesteuerte zog es nach Appenzell-Ausserrhoden, Basel-Stadt, Glarus, Obwalden und ins Waadtland. Einen Pauschalbesteuerten mehr weisen Aargau, Bern, Thurgau und das Wallis auf.
Auswirkungen auf Steuerertrag noch nicht bekannt
Die Pauschalbesteuerten aus dem Kanton Zürich haben im Jahr 2008 rund 32 Millionen Franken an Steuern abgeliefert (Bund, Kanton und Gemeinden). Über die Auswirkungen der Abschaffung der Pauschalbesteuerung auf den Steuerertrag können laut Finanzdirektion derzeit keine Angaben gemacht werden.
Diejenigen Steuerpflichtigen, die ihren Wohnsitz im Kanton beibehalten haben, werden ihre ordentliche Steuererklärung für das Jahr 2010 erst im Laufe des Jahres 2011 einreichen.
Fachleute haben sich schon mehrfach dahingehend geäussert, dass in die repräsentativen Wohnsitze der weggezogenen Pauschalbesteuerten in der Regel wieder vermögende Leute einziehen und durch die ordentliche Steuerveranlagung eventuell mehr Steuergelder abliefern als ihre Vorgänger.

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