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Fastweb: Bundesstrafgericht erlaubt Rechtshilfe an Italien

(Keystone-SDA) Bellinzona – Das Bundesstrafgericht gibt grünes Licht für Rechtshilfe an Italien in der Fastweb-Affäre. Die Richter in Bellinzona haben die Beschwerde einer Tessiner Firma abgewiesen. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Laut der Medienmitteilung des Bundesstrafgerichts hat es mit Entscheid vom 18. März die Beschwerde der Tessiner Firma Euram Finance und zweier Privatpersonen abgewiesen.
Die Beschwerde richtete sich laut Gericht gegen Rechtshilfemassnahmen, die von der Eidg. Zollverwaltung in der Fastweb-Affäre auf Ersuchen der italienischen Behörden ab Oktober 2007 durchgeführt wurden. Der Entscheid aus Bellinzona kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.
Die Swisscom Tochter Fastweb und die Telecom Italia-Tochter Sparkle stehen in Italien im Zentrum von Ermittlungen wegen Mehrwertsteuerbetrugs und Geldwäscherei.
Dabei sollen zwischen 2003 und 2006 mit fiktiven Käufen und Verkäufen von internationalen Telekom-Dienstleistungen knapp 2 Mrd. Euro in Rechnung gestellt worden sein. Der Fiskus sei mit diesen Scheingeschäften um 365 Mio. Euro betrogen worden.

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