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Fetscherin tritt seine Aktienstimmrechte ab

(Keystone-SDA) National League A – Die neuen Investoren der Kloten Flyers dürften an der Medienkonferenz vom Freitag positive News verkünden. Am Donnerstag erhielten sie von Adrian Fetscherin dessen Aktienstimmrechte über 30 Prozent.
Am 2. Juli muss der Konkursrichter in Bülach darüber entscheiden, ob die Kloten Flyers den finanziellen Kollaps verhindern konnten. Eine knappe Woche später befindet die National League nochmals darüber, ob und mit welchen Auflagen dem Traditionsverein die Lizenz erteilt wird. Seit Donnerstag steht der Rettung der Flyers faktisch nichts mehr im Weg. Adrian Fetscherin erklärte an einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz, er werde dem Klub seine Aktienstimmrechte zur Verfügung stellen.
Damit ist die letzte Forderung der neuen Machthaber Philippe Gaydoul und Thomas Matter, die sich mit sechs Millionen Franken an der Sanierung beteiligen, erfüllt. Sie kontrollieren nun die geforderten 67 Prozent der Aktien und sind an der ausserordentlichen Generalversammlung im August damit handlungs- und entscheidungsfähig. “Ich habe mich in einem Papier verpflichtet, in ihrem Sinn mitzustimmen”, erklärte Fetscherin. Im Gegensatz zum Stimmrecht behält Fetscherin laut eigener Aussage das Aktienpaket aber weiterhin in seinen Händen. “Sonst hätte ich keine juristische Chance mehr, gegen Jürg Bircher vorzugehen.”
Er betonte, beim mutmasslich entscheidenden Schritt zur Rettung der Flyers sei kein Geld geflossen. Der ehemalige TV-Mann und künftige Kommunikationsdirektor der Grasshoppers hatte versucht, sich von den neuen Investoren für sein Aktienpaket auszahlen zu lassen. Die rund 750’000 Franken, laut dem 37-jährigen Fetscherin “ein grosser Teil meines Privatvermögens”, muss er sich ans Bein streichen. “Das Geld ist verloren, das werde ich nun bei den entscheidenden Personen einfordern.”
Fetscherin sieht sich primär vom vorherigen Präsidenten und Mehrheitsaktionär Jürg Bircher getäuscht, das hat er immer wieder betont. “Ich werde in aller Härte gegen ihn vorgehen und will ein Zeichen setzen, dass so etwas im Schweizer Sport nicht nochmals passiert”, so Fetscherin. Deshalb werde er Strafanzeige einreichen. Die genauen Anklagepunkte gelte es noch abzuklären. Aber nur wenn Fetscherin Bircher eine strafbare Handlung nachweisen kann, hätte er auch die Möglichkeit auf Schadenersatz. Diese Aufgabe haben nun die Anwälte des einst designierten Geschäftsführers der Flyers.

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