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Fettleibige sind in der Schweiz nicht diskriminiert

(Keystone-SDA) Fettleibige sind in der Schweiz keinen Diskriminierungen ausgesetzt. Im Privat- und Arbeitsrecht sind genügend Vorkehrungen getroffen, um ihre persönlichen Rechte zu schützen. Das hält der Bundesrat in Beantwortung einer Frage aus der Fragestunde fest.

Nationalrat Josef Zisyadis (PdA/VD) hatte am Dienstag wissen wollen, was der Bundesrat plane, um einen ständig wachsenden Anteil der Bevölkerung – die Wohlbeleibten – vor Diskriminierung zu schützen. Der Bundesrat hielt fest, tatsächlich gebe es in der Schweiz wie in jeder anderen Industrienation immer mehr Dicke.

Der Bund begegne dem Trend mit eigenen Programmen, welche die Bewegung und die gesunde Ernährung der Bevölkerung förderten. Ausschliessen lasse sich nicht, dass Dicke diskriminiert würden. Die existierenden Gesetze schützten sie aber ausreichend vor Zurücksetzungen im Leben und besonders im Beruf. Arbeitgeber hätten die Pflicht, die Persönlichkeit ihrer Beschäftigten zu schützen und zu respektieren.

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