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Feuerverbot im Wald nun auch in der Zentralschweiz

Nicht nur in Graubünden (Archivbild), auch in den Kantonen Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden ist es nun verboten, im Wald Feuer zu entfachen. KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER sda-ats

(Keystone-SDA) Die Liste der Kantone mit Feuerverboten wegen der Trockenheit ist am Mittwoch länger geworden. Die Zentralschweizer Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden sowie Zug sprachen wegen der anhaltenden Trockenheit ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern aus.

Grillfeuer oder Feuerwerkskörper sind nur noch mit einem Mindestabstand von 200 Meter zum Wald erlaubt, wie die Kantone mitteilten. Die derzeitige Trockenheit habe zu einer erhöhten Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt.

Bis auf Widerruf ist es deshalb untersagt, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen, Feuerwerke abzubrennen, Himmelslaternen steigen zu lassen und Rauchwaren wegzuwerfen.

Eine Entspannung der Gefahrenlage sei frühestens nach einer intensiven Regenphase von zwei Tagen zu erwarten, hiess es weiter. Kurze Gewitterregen vermöchten die Situation nicht zu entschärfen.

Feuerverbote in elf Kantonen

Wegen Trockenheit der vergangenen Wochen ist die Waldbrandgefahr in weiten Teilen der Schweiz gross. Im Wallis, Tessin und in Teilen der Ost- und Innerschweiz liegt die Gefahrenstufe bei “gross” (4 von 5) und im Wallis teilweise sogar bei “sehr gross” (5), wie dem Portal www.naturgefahren.ch des Bundes zu entnehmen ist. Auch im Mittelland wird die Waldbrandgefahr verbreitet als “erheblich” eingestuft.

Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe gelten deshalb auch bereits in den Kantonen Graubünden, Thurgau und St. Gallen sowie im Fürstentum Liechtenstein. Im Tessin, im Wallis und in den Bündner Südtälern gilt sogar ein absolutes Feuerverbot im Freien. Fast alle übrigen Kantone mahnen zu besonderer Sorgfalt mit Feuer.

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