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FIFA bestätigt den Termin zur Wahl des neuen Präsidenten

(Keystone-SDA) Auch nach der Suspendierung von Sepp Blatter und Michel Platini wird die Wahl des FIFA-Präsidenten am 26. Februar 2016 stattfinden. Ausserdem will die FIFA eine Amts- und Altersbeschränkung einführen.

Das Exekutivkomitee des Weltverbandes bestätigte den Termin für die Wahl eines Nachfolgers von Blatter bei seiner Dringlichkeitssitzung in Zürich. Nach den jüngsten Sperren im Korruptionsskandal war auch über eine Verschiebung der Wahl auf den turnusmässigen Kongress im Mai in Mexiko City spekuliert worden.

Trotz seiner aktuellen Sperre darf UEFA-Präsident Michel Platini immer noch auf einen Sprung ins höchste Fussball-Amt hoffen. Nach Ende der Bewerbungsfrist am 26. Oktober werde zwar ein Integritätscheck der Anwärter folgen, teilte die FIFA mit. Dieser werde allerdings nicht durchgeführt, solange ein Kandidat gesperrt sei. Platinis Suspendierung läuft Anfang Januar aus und kann noch um 45 Tage verlängert werden. Die FIFA-Ethikkommission strebt wie im Fall Blatter ein schnelles endgültiges Urteil an.

Sechs Tage vor Ende der Bewerbungsfrist beginnt nun endgültig die spannende Phase im Kandidatenrennen. Bisher haben nur drei Kandidaten offiziell die nötigen Unterstützerstimmen von fünf FIFA-Mitgliedsverbänden präsentiert: Platini, der zuletzt bei der FIFA-Wahl gegen Blatter unterlegene Jordanier Prinz Ali bin al-Hussein und Ex-Profi David Nakhid aus Trinidad und Tobago. Eine Kandidatur wird auch vom Präsidenten der asiatischen Konföderation (AFC), Scheich Salman bin Ebrahim al-Khalifa, erwartet.

Weiter hat das Reformkomitee der FIFA vorgeschlagen, dass der FIFA-Präsident künftig höchstens zwölf Jahre im Amt bleiben und nicht älter als 74 Jahre alt sein darf. Der derzeit suspendierte Amtsinhaber Sepp Blatter (79) steht seit 1998 und damit seit 17 Jahren an der Spitze der FIFA.

Ausserdem beschloss die FIFA-Exekutive, dass die Ethikkommission des Weltverbandes ab sofort die Öffentlichkeit über ihre Untersuchungen informieren darf. Bislang durfte erst bei rechtskräftigen Urteilen eine Begründung veröffentlicht werden.

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