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Finanzkommission will bei Entwicklungshilfe sparen

(Keystone-SDA) Die Finanzkommission des Nationalrats will weniger Geld für die Entwicklungshilfe ausgeben als der Bundesrat. In den nächsten vier Jahren sollen 9,585 Milliarden Franken in die Internationale Zusammenarbeit fliessen. Der Bundesrat beantragt 11,1 Milliarden Franken.

Das wären 0,48 Prozent des Bruttonationaleinkommens. Der Betrag, den die Finanzkommission in ihrem Mitbericht zur Internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 beantragt, entspricht 0,4 Prozent. Der Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Damit setzte sich ein Kompromiss durch, denn die vorberatende Subkommission hatte eine Quote von 0,3 Prozent verlangt, was 7,465 Milliarden Franken entsprechen würde. Auf der anderen Seite scheiterten Anträge zur schrittweisen Erhöhung der Quote auf 0,7 Prozent bis 2020. Das wären 16,6 Milliarden Franken für die Entwicklungshilfe.

Die Humanitäre Hilfe, für die der Bundesrat 2,06 Milliarden Franken ausgeben will, soll nach dem Willen der Finanzkommission von den Kürzungen ausgenommen werden. Für Entwicklungshilfe hat der Bundesrat 6,6 Milliarden Franken vorgesehen, für wirtschaftliche Zusammenarbeit 1,1 Milliarden Franken und für Osthilfe 1 Milliarde Franken. Diese Beträge könnten nun weniger hoch ausfallen.

Der Kürzungsantrag hatte sich abgezeichnet. Vor einem Monat beschloss die Finanzkommission, die Legislaturfinanzplanung mit einem entsprechenden Zusatz zu versehen. Damals hatte sich die Mehrheit noch für eine Quote von 0,3 Prozent ausgesprochen.

Das Ziel, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Internationale Zusammenarbeit auszugeben, rückt damit in weite Ferne. Diese Quote hat die UNO festgelegt, die Schweiz hat sich dazu bekannt. Letztes Jahr wurden 0,5 Prozent erreicht, wie das Parlament es beschlossen hatte.

In der Kommission habe sich die Diskussion auch um Entwicklungshilfe allgemein gedreht, sagte Vizepräsident Markus Hausammann (SVP/TG) auf Anfrage der sda. Zu den Aufgaben der Kommission gehöre es auch, kritisch zu hinterfragen, ob die Mittel effizient eingesetzt würden. Für den Entscheid ausschlaggebend sei aber allein die Lage der Bundesfinanzen gewesen.

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