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Firmen spüren Negativfolgen der italienischen Schwarzen Liste

(Keystone-SDA) Einer Umfrage der Handelskammer zufolge spüren Unternehmen im Tessin die Negativfolgen der italienischen Schwarzen Liste. Die seit Juli vom italienischen Staat geforderten Sonderauflagen für Schweizer Handelspartner würden zu Zusatzkosten und teilweise zum Verlust von Geschäftspartnern führen.

Rund 64 Prozent der befragten 247 Tessiner Firmen gab an, dass Geschäftsbeziehungen mit Italien im vergangenen halben Jahr mit einem deutlich höheren bürokratischen Aufwand verbunden gewesen seien. Um Geschäfte abwickeln zu können, müssten den Italienern deutlich mehr Dokumente und Firmeninformationen als früher übermittelt werden.

Darunter fallen nach Angaben von Handelskammer-Direktor Luca Albertoni teilweise auch so sensible Unterlagen wie Arbeitsverträge, Stromrechnungen, Mitarbeiterdaten, Geschäftsbilanzen und private Steuernachweise einzelner Mitarbeiter.

Der zusätzliche Aufwand erzeuge zudem mehr Kosten und verzögere mitunter Lieferfristen. Die italienischen Firmen, die sich ebenfalls mit diesen Problemen konfrontiert sehen, gingen dazu über, den Zusatzaufwand den Schweizer Geschäftspartnern zu verrechnen.

Teilweise würden Geschäftsbeziehungen auch ganz abbrechen. Laut Luca Albertoni haben mehrere Tessiner Firmen angegeben, ihre italienischen Kunden oder Lieferanten an die Konkurrenz aus einem EU-Land verloren zu haben.

Bei 26,7 Prozent der befragten Tessiner Firmen soll die Schwarze Liste im vergangenen halben Jahr sogar schon zu Umsatzeinbrüchen geführt haben, wie aus der Umfrage hervorgeht. Betroffen seien meist die kleineren oder mittleren Unternehmen, die sich nicht leisten können, eine Filiale in Italien zu eröffnen.

“Um zu verhindern, dass noch mehr Firmen finanzielle Verluste erleiden, muss die Politik jetzt schnell handeln “, betonte Luca Albertoni am Montag. Unterstützung bekommt er von den Tessiner Nationalräten Ignazio Cassis (FDP) und Norman Gobbi (Lega).

Wie diese bei einer Medienkonferenz am Montag bestätigten, wollen sie mit zwei Motionen Druck auf den Bundesrat ausüben, damit dieser das Thema des Schwarze Liste auf diplomatischer Ebene angehe.

Schwarze Liste der Steuerparadiese

Am vergangenen 1. Juli ist in Italien ein Gesetz in Kraft getreten, dass für Firmen aus Ländern, die von Italien als Steuerparadiese gewertet werden – und auf einer entsprechenden Schwarzen Liste figurieren – besondere Auflagen vorsieht.

Wenn diese Unternehmen auf italienischem Boden beispielsweise mit Waren oder Dienstleistungen handeln wollen, gilt eine besondere Bewilligungspflicht bei den italienischen Behörden. Vor allem muss eine Bestätigung vorliegen, die beweist, dass das Schweizer Unternehmen im eigenen Land ordnungsgemäss besteuert wird.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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