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Frankreich tut zu wenig um den Feldhamster zu schützen

(Keystone-SDA) Frankreich hat im Elsass Feldhamster nur unzureichend geschützt. Wie die höchsten EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg mitteilten, reichten die Schritte der Behörden bis 2008 nicht aus, “um die Beschädigung oder die Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten des Feldhamsters tatsächlich zu verhindern”.

Die EU-Kommission, die Hüterin der EU-Verträge, war gegen Frankreich in dieser Sache vorgegangen und hatte beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt. Der Vorwurf lautete, dass Paris gegen das EU-Gesetz zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere verstossen habe. Die Feldhamster gibt es in Frankreich nur im Elsass. Sie sind von der technisierten Landwirtschaft und der Ausbreitung der Städte bedroht.

Die Richtlinie verlangt laut Gericht von den Mitgliedstaaten, dass Tierarten “vom gemeinschaftlichem Interesse” – zu denen der Feldhamster gehört – streng geschützt werden. Die Zahl der Tiere sei in den elsässischen “Kernzonen” im Zeitraum von 2001 bis 2007 von 1160 auf 180 zurückgegangen. Für das langfristige Überleben müsse es aber mindestens 1500 Tiere geben.

Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich. Falls die Kommission feststellt, dass Paris das Urteil nicht richtig umsetzt, kann sie erneut von den EuGH ziehen – dann drohen Frankreich Geldbussen.

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