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Freiburger können rauchend ins neue Jahr feiern

(Keystone-SDA) Freiburg – Freiburger Raucherinnen und Raucher dürfen noch in der ganzen Silvesternacht im Restaurant ihrem Laster frönen: Der Regierungsrat hat beschlossen, das kantonale Rauchverbot anstatt strikt um Mitternacht erst einige Stunden später durchzusetzen.
Das Rauchverbot in ausnahmslos allen Beizen und Bistros des Kantons Freiburg hätte eigentlich genau ab Anbruch des Neuen Jahres gelten sollen. Nun hat die Kantonsregierung ein Einsehen.
Das definitive Verbot tritt erst mit der Öffnung der Restaurants am Neujahrstag in Kraft, wie Julia Brügger, Sekretärin der Gesundheitsdirektion, eine Information der Zeitung “La Liberté” bestätigte. Der Schritt sei Folge zahlreicher Anfragen von Wirten.
Das Rauchverbot in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen gilt im Kanton Freiburg eigentlich bereits seit dem 1. Juli. Den Restaurants wurde aber eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2010 eingeräumt.
Das vom Volk gutgeheissene Freiburger Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen lässt Fumoirs in den Gaststätten zu. Sie müssen abgeschlossen sein, über eine ausreichende Lüftung sowie Kennzeichnung verfügen und dürfen nicht an einem Durchgang liegen.

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