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Freiheits- und Geldstrafen wegen Ausschreitungen bei Match FCB-FCZ

(Keystone-SDA) Im Prozess gegen 17 Männer aus der Region Zürich wegen Krawallen bei einem Fussballspiel FC Basel-FC Zürich im Jahr 2009 in Basel hat das Basler Strafgericht die Urteile verkündet. Diese reichen von Geldstrafen bis zu teilbedingten zweieinviertel Jahren Freiheitsstrafe.

Ein Angeklagter wurde am Freitag freigesprochen. Die zweieinviertel Jahre Freiheitsstrafe sind das schwerste im Prozess ergangene Strafmass. Das Strafgericht sprach es gegen einen 23-jährigen Angeklagten aus und auferlegte ihm ein Jahr davon unbedingt. Ein gleichaltriger Mann erhielt zudem eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten, davon 8 Monate unbedingt.

Das geringste Strafmass erging gegen einen 30-Jährigen mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 110 Franken. Wo das Gericht davon ausging, dass Angeklagte Gegenstände geworfen hatten und dabei mit der Gefährdung von Menschen rechnen mussten, sprach es Schuldsprüche wegen versuchter schwerer Körperverletzung aus.

Im übrigen war den Männern von der Anklage namentlich Landfriedensbruch oder Sachbeschädigung vorgeworfen worden. Der Freispruch eines 26-jährigen Angeklagten erfolgte, weil Zweifel blieben, ob es sich tatsächlich um den Mann handelte, der auf einer Videoaufnahme als Täter erschienen war.

Die Männer hatten sich vor Gericht wegen Ausschreitungen beim Cup-Spiel des FCB gegen den FCZ vom 20. November 2009 im Basler Stadion St. Jakob-Park zu verantworten. Randalierer hatten sich damals Zugang ins Stadion verschafft, Tore aufgewuchtet, einen Verpflegungsstand und WC-Anlagen verwüstet und Sitze der Stadionbestuhlung gegen die Sicherheitskräfte geschleudert.

Bei der Fahndung nach den Tätern hatten die Ermittlungsbehörden auch Bilder ins Internet gestellt. Andere Tatverdächtige wurden von den Behörden in Zürich ermittelt.

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