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Freiheitsstrafe für fahrlässige Raser soll abgeschafft werden

Die Gerichte haben seit Inkrafttreten der Via-sicura-Massnahmen kaum mehr Ermessensspielraum bei Raserfällen. Dies könnte sich bald ändern. (Symbolbild) KEYSTONE/GAETAN BALLY sda-ats

(Keystone-SDA) Knapp fünf Jahre nach Inkrafttreten der strengeren Massnahmen gegen Raserinnen und Raser soll die Via-sicura-Gesetzgebung wieder gelockert werden. Die Gerichte sollen mehr Ermessensspielraum erhalten, die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gestrichen werden.

Dies fordert die ständerätliche Verkehrskommission (KVF) mit einer entsprechenden Motion, welche sie am Mittwoch einstimmig verabschiedet hat. Anpassungen der Via-sicura-Massnahmen seien angezeigt, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste.

Dem Vorstoss liegt ein Evaluationsbericht des Bundesrats zugrunde, der vier Jahre nach Einführung der strengeren Strassenverkehrsregeln eine Bilanz gezogen hat. Zwar stimme man mit dem Bundesrat überein, dass die Gesamtbilanz positiv sei. Insbesondere bei den Raserdelikten bestehe aber Handlungsbedarf.

Als Raser oder Raserin gilt, wer in der Tempo-30-Zone mit 70 km/h fährt, innerorts mit mindestens 100 km/h, ausserorts mit mindestens 140 km/h oder mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn. Die Mindeststrafe dafür liegt bei einem Jahr. Zudem wird der Fahrausweis für mindestens zwei Jahre entzogen.

Weniger starre Regeln

Die Motion verlangt, dass die Richter bei Fahrlässigkeit des Täters einen Ermessensspielraum haben. So soll die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gestrichen und die Mindestdauer für den Führerausweisentzug reduziert werden.

Nach Ansicht der Kommission sollen Richterinnen und Richter mit diesen Massnahmen die Möglichkeit erhalten, die konkreten Umstände, das Verschulden und die Verhältnismässigkeit der Strafe nach ihrem Ermessen zu beurteilen.

Weiter fordert die Motion, dass die Rückgriffspflicht der Versicherer wieder in ein Rückgriffsrecht umgewandelt und auf die Massnahmen zu den Datenaufzeichnungsgeräten und den Alkoholwegfahrsperren verzichtet wird.

Um die Beratung der Kommissionsmotion in den Räten abzuwarten, hat die KVF die Behandlung weiterer Geschäfte im Zusammenhang mit Via sicura ausgesetzt – darunter vom Nationalrat angenommene Vorstösse.

Bundesrat gesprächsbereit

Der Bundesrat hatte Ende Juni verlauten lassen, dass er einer Diskussion betreffend Lockerung der Rasergesetzgebung offen gegenüberstehe. Er schlug selber vor, dass etwa auf die Mindestfreiheitsstrafe verzichtet werden könnte. Die Zeit, während der der Fahrausweis eingezogen wird, könnte nach Ansicht der Regierung auf sechs Monate gesenkt werden.

Auch die weiteren nun von der Ständeratskommission in der Motion geforderten Punkte stellte der Bundesrat zur Diskussion. Den Bericht zum Verkehrssicherheitspaket Via sicura hatte der Ständerat verlangt.

Eine Mehrheit im Nationalrat empfindet die heute geltenden Regeln ebenfalls als zu starr und zu hart. Auch das Bundesgericht äusserte Verständnis für “unfreiwillige” Raser. Es gab Gerichten für Fälle, in denen das Rasen als Tatbestand zwar vorliegt, aber der Lenker nicht mit Vorsatz handelte, mehr Spielraum.

Eine Westschweizer Vereinigung lancierte Anfang Mai 2016 ausserdem eine Volksinitiative mit dem Titel “Stopp den Auswüchsen von Via sicura”. Hinter dem Begehren stehen Privatpersonen; es richtet sich ebenfalls gegen harte Sanktionen für Raser.

Verzicht auf Blackbox

Auf zwei Massnahmen, die ab 2019 in Kraft treten sollten, will der Bundesrat wegen des im Vergleich zum Nutzen zu hohen Aufwandes verzichten: Alkohol-Wegfahrsperren für einschlägig Vorbestrafte sowie eine Blackbox im Auto von Personen, die wegen Tempoüberschreitungen den Fahrausweis abgeben mussten.

Im Bericht vom Juni zog der Bundesrat aber eine “grundsätzlich positive Bilanz” zum Via-sicura-Paket. Das Alkoholverbot für Neulenkerinnen und -lenker, das Lichtobligatorium am Tag für Motorfahrzeuge, die Regelung bei Raserdelikten und Massnahmen an der Infrastruktur hätten die Sicherheit erhöht.

Zwischen 2013 – dem Jahr des Inkrafttretens – und 2015 hätten dank Via sicura mindestens hundert Tote und Schwerverletzte auf den Strassen verhindert werden können. Auch 2016 habe die Zahl der im Strassenverkehr Getöteten im Vergleich zum langjährigen Trend überproportional abgenommen, schrieb das Bundesamt für Strassen (ASTRA).

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