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Freiheitsstrafe von 15 Jahren für Urner Barbetreiber gefordert

Ist von der Schuld des Barbetreibers überzeugt und sieht sich durch das Urteil des Bundesgerichts bestätigt: Der Urner Oberstaatsanwalt Thomas Imholz (Archivbild) KEYSTONE/URS FLUEELER sda-ats

(Keystone-SDA) Im Prozess gegen einen Urner Barbetreiber, der einen Killer auf seine Frau angesetzt haben soll, hat der Oberstaatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert. Ein Freispruch sei nach dem Bundesgerichtsurteil nicht mehr möglich.

Das Obergericht hatte den ehemaligen Barbetreiber 2016 vom Vorwurf des Auftragsmords freigesprochen, doch hat das Bundesgericht das Urteil wegen mangelhafter Beweiswürdigung aufgehoben. Die damalige Gattin des Beschuldigten war 2010 auf offener Strasse durch Schüsse schwer verletzt worden. Der Beschuldigte sagte am Donnerstag zum Vorwurf, einen Mord in Auftrag gegeben zu haben: “Ich war es nicht.”

Verteidiger Linus Jaeggi sagte, aus dem Bundesgerichtsentscheid folge nicht, dass ein Schuldspruch nötig sei. “Haben Sie den Mut, ihre eigene Meinung zu bilden”, sagte er den fünf Richtern, und forderte einen Freispruch von Schuld und Strafe.

Komplett anders als der Verteidiger interpretierte der Urner Oberstaatsanwalt Thomas Imholz das Bundesgerichtsurteil. Mit diesem habe die Wahrheit den Weg zurück ans Licht geschafft, sagte er.

Freispruch nicht mehr möglich

Für Imholz steht fest, dass das Obergericht nach dem Urteil des Bundesgerichts keinen Freispruch mehr sprechen könne. Es habe 2013 mit der Verurteilung des Barbetreibers wegen versuchten Mords das richtige Urteil gefällt. Er bezeichnete 15 Jahre als gerechte Strafe.

Der Prozess war der dritte in dieser Sache vor dem Urner Obergericht. Das Bundesgericht hatte sowohl das erste Urteil von 2013 (Schuldspruch) wie das zweite von 2016 (Freispruch) aufgehoben. Der Kriminalfall war deswegen zur Justiz-Affäre geworden.

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