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Freiheitsstrafen von bis zu 16 Jahren für Zuhälter beantragt

(Keystone-SDA) Zürich – Für den Hauptangeklagten im Zuhälterprozess vor dem Zürcher Bezirksgericht wird eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie Verwahrung beantragt. Für die drei weiteren Zuhälter aus Ungarn verlangt die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen von 4,5 bis 11 Jahren.
Die am Mittwochmorgen begonnene Hauptverhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit, aber in Anwesenheit von Gerichtsberichterstattern statt. Sie dauert voraussichtlich bis am Donnerstagabend. Das Urteil dürfte später folgen.
Die vier angeklagten Zuhälter sind seit einem beziehungsweise zwei Jahren in Untersuchungshaft. Alle sind in ihrer Heimat vorbestraft. Ebenfalls angeklagt ist eines der Opfer, das gemäss Anklage als “Aufpasserin” eines Zuhälters auch “Kontrollaufgaben auf dem Strassenstrich” übernommen hatte. Die Frau war 2008 vorübergehend in U-Haft.
Die Zuhälter haben Prostituierte aus Ungarn und Rumänien nach Zürich geholt, am Sihlquai auf den Strassenstrich geschickt und regelmässig brutal misshandelt. Sie sind konfrontiert mit Anklagepunkte wie gewerbsmässiger Menschenhandel, Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Förderung der Prostitution, Drohung und Nötigung.
Zwei der Angeklagten sind auch wegen Abtreibung angeklagt. Sie sollen schwangere Prostituierte gegen den Bauch geboxt und getreten und dadurch Fehlgeburten herbeigeführt haben.
Die beantragten Geldstrafen liegen zwischen 180 beziehungsweise 240 Tagessätzen à 50 Franken. Der Strafantrag für die angeklagte Frau ist zunächst noch nicht gestellt worden.

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