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Freispruch für leitenden Arzt am Basler Unispital

(Keystone-SDA) Ein leitender Arzt des Universitätsspitals Basel ist am Dienstag vom Basler Strafgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Es ging um einen Vorfall, bei dem im Juni 2004 ein siebenjähriges Kind gestorben war.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Arzt vorgeworfen, dass er sich durch Abgabe des Anästhesiemittels Propofol zur Sedierung eines siebenjährigen Knaben der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht habe. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, die Staatsanwältin hatte eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen gefordert.

Standards verletzt

Das Kind hatte am 26. Mai 2004 bei einem Verkehrsunfall schwere Kopfverletzungen erlitten und war aus dem Spital Moutier ins Universitätsspital Basel verlegt worden. Der Knabe starb am 2. Juni 2004, nachdem es zu Komplikationen gekommen war. Das Gericht ging gestützt auf Gutachten davon aus, dass Propofol die Ursache für den Tod des Kindes war.

Bejaht hat das Gericht auch eine Sorgfaltspflichtverletzung, weil das für die Behandlung des mit einem Schädel-Hirn-Trauma eingelieferten Kind angewendete Konzept den anerkannten Standards in der Kindermedizin widersprochen habe. Weil jedoch für den Beschuldigten der Tod nach seinem persönlichen Erfahrungswissen nicht vorhersehbar gewesen sei, gelangte das Gericht zu einem Freispruch.

Der Freispruch bezieht sich auch auf den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der Arzt habe es unterlassen, rechtzeitig einen Stopp von Propofol und die Verwendung eines anderen Mittels zur veranlassen. Zur Frage, ob und bis zu welchem Zeitpunkt ein Abbruch der Verabreichung von Propofol den Tod hätte verhindern können, liegen keine verbindlichen Aussagen der amtlichen Experten vor. Deshalb fehlt es hier schon am Kausalzusammenhang.

Langes Verfahren

Die Gerichtspräsidentin kritisierte die lange Dauer des Verfahrens. Zwar hätten die Gutachten viel Zeit in Anspruch genommen, doch habe es auch sonst Phasen gegeben, in denen das Verfahren still gestanden sei. Zudem monierte die Vorsitzende, dass es die Wahrheitsfindung nicht erleichtere, wenn Assistenzärzte erst fünf Jahre nach einem Vorfall befragt würden.

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