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Freispruch für zwei Aargauer Regionalpolizisten

(Keystone-SDA) Baden – Das Bezirksgericht Baden AG hat zwei Aargauer Regionalpolizisten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Damit folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung; beide hatten Freispruch gefordert.
Den beiden Polizisten sei der Umgang mit in Bauchlage festgehaltenen Personen zu wenig beigebracht worden, begründete Einzelrichterin Andrea Staubli das Urteil. Auch für Einsätze mit psychisch Kranken seien sie nicht geschult gewesen.
Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil ruhig hin. Die Erleichterung war ihnen und einigen im Gerichtssaal anwesenden Kameraden in Uniform anzusehen. Die Gerichtskosten übernimmt der Staat.
Eine vom Verteidiger geforderte Entschädigung für die Angeklagten wurde jedoch abgelehnt. Die Anwältin der Familie des Opfers kündigte an, den Zivilweg zu beschreiten. Sie werde Beschwerde gegen das Urteil einreichen.
Die beiden Regionalpolizisten sollten in den frühen Morgenstunden des 11. Septembers 2007 in Fislisbach AG einen 41-jährigen Mann zur Ruhe bringen, der einen psychotischen Schub von Schizophrenie erlitt.
Seine Mutter hatte die Polizei gerufen, weil er keine Medikamente schlucken wollte. Der Mann hatte generell Angst vor Polizisten und sich vehement gegen die Festnahme gewehrt, worauf es zu einem minutenlangen Kampf kam.
Die Polizisten konnten den Mann schliesslich in Bauchlage festhalten. Dabei erlitt er einen “lagebedingten Erstickungstod”, wie das Institut für Rechtsmedizin in Bern (IRM) in einem im Juni 2008 veröffentlichten Gutachten festhielt.

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