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Für Gewerkschaftsbund ist Rentenalter 65 für Frauen vom Tisch

Frauen sollen wie heute auch künftig bis 64 und nicht bis 65 arbeiten müssen. Dafür will sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund einsetzen. (Themenbild) KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI sda-ats

(Keystone-SDA) Das Frauenrentenalter 65 ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) nach dem Nein zur Rentenreform im September kein Thema mehr. Bei einer neuen AHV-Revision will er sich dafür einsetzen, dass Frauen auch künftig mit 64 Jahren in Pension gehen können.

SGB-Präsident Paul Rechsteiner bedauerte an der Delegiertenversammlung am Freitag in Bern die verpasste Chance vom 24. September. “Noch nie sind wir einer realen Rentenverbesserung so nahe gewesen.”

Den Delegierten lag ein Forderungskatalog vor zu künftigen Reformen bei AHV und beruflicher Vorsorge. Diese Positionen nahmen allerdings weit weniger Raum ein als die Rückschau auf den 24. September. Bei etlichen Votanten war der Ärger über diese Niederlage noch nicht verflogen.

Schelte anhören mussten sich Westschweizerinnen und Westschweizer, die auf der linken Seite für ein Nein zur Altersvorsorge 2020 geworben hatten. Damit seien sie den Gewerkschaften in den Rücken gefallen und hätten demokratische Grundsätze missachtet. Um Forderungen zu stellen, brauche es Einigkeit, lautete der Tenor.

Frauen-Rentenalter 64 verteidigen

Das Massnahmenpaket des SGB-Präsidialausschusses hiessen die etwa neunzig Delegierten ohne Gegenstimme gut. Festhalten wollen sie am Frauen-Rentenalter 64. Die Altersvorsorge 2020 sei am Nein der Frauen zum Rentenalter 65 gescheitert, stellte eine Delegierte dazu fest. Innerhalb des SGB sei diese Position übergangen worden.

Auch wenn heute mehr Frauen erwerbstätig seien als früher, seien die Renten der Frauen nach wie vor schlechter, heisst es im verabschiedeten Massnahmenpapier. Als Gründe werden die tieferen Frauenlöhne, Teilzeitpensen von Frauen und längere Erwerbspausen wegen Familienpflichten genannt.

Der SGB pocht nach den Niederlagen für seine AHVplus-Initiative 2016 und die Rentenreform auf höhere AHV-Renten. Diese sollen namentlich mit den steigenden Gesundheitskosten Schritt halten. Zahlen enthält das Papier nicht, aber den Auftrag ans SGB-Sekretariat, für die nächste Versammlung im Mai konkrete Vorschläge auszuarbeiten.

Für den Kongress 2018 forderten die Delegierten zudem einen Bericht zur Einkommenssituation jener, die in den nächsten Jahren in Pension gehen. Dabei sollen die Renten und die Ausgaben, namentlich für Gesundheit und Krankenkassenprämien, analysiert werden. Gestützt darauf soll der Kongress über die künftigen Renten diskutieren können.

Missbrauch verhindern

Die AHV soll auch mehr Geld erhalten. Der SGB fordert zunächst einmal höhere Lohnbeiträge, auch hier ohne Zahlen zu nennen. Zusätzlich will er, dass das Mehrwertsteuer-Demografieprozent ab 2018 vollständig der AHV zukommt. So war es in der abgelehnten Rentenreform bereits vorgesehen gewesen.

Auch beim Vollzug will er Missbrauch bekämpfen. Gut verdienende Freiberufler wie Ärzte, Notare oder Anwälte sollen ihre Einkommen nicht in Form von Dividendenausschüttungen statt als Lohn beziehen. Dadurch entstünden der AHV Verluste von 300 bis 350 Millionen Franken im Jahr, schätzt der SGB.

Diese Forderung sei im Massnahmenpaket nicht aufgeführt, weil sie eine Vollzugsaufgabe sei, sagte SGB-Vorsorgeexpertin Doris Bianchi auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Diese Form von Missbrauch müsse aber bekämpft werden.

Risiken nicht auf Versicherte verlagern

Forderungen hat der SGB auch für die berufliche Vorsorge. Die Delegierten verlangten eine Offensive gegen Profite in der zweiten Säule. Lebensversicherer dürften mit Sozialversicherungsleistungen nicht Profite machen. Versicherte müssten über die Verwaltungskosten ihrer Pensionskassen informiert werden.

Ebenso ist der SGB-Vorstand der Auffassung, dass die Pensionskassen die mit dem Kapitalmarkt verbundene Risiken und auch das Risiko der Langlebigkeit nicht auf die Versicherten verlagern dürften. Hier müssten die Arbeitgeber ihre Verantwortung wahrnehmen.

Schliesslich verlangt der SGB mehr Schutz für ältere Angestellte. Sie bräuchten einen besseren Kündigungsschutz und die Sicherheit, bei einem Stellenverlust kurz vor der Pensionierung bis zum ordentlichen Rentenalter bei ihrer bisherigen Pensionskasse versichert bleiben zu können. Dies soll Renteneinbussen verhindern.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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