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Fussball-Wettskandal: Bundesgericht bestätigt weiteren Freispruch

Die Tricks bei manipulierten Fussballspielen liessen sich in der Schweiz bisher strafrechtlich nicht fassen. (Archiv) KEYSTONE/APA/APA/KRUGFOTO sda-ats

(Keystone-SDA) Das Bundesgericht hat den Freispruch für einen 30-Jährigen bestätigt, der Fussball-Wettbetrügern als Mittelsmann in der Schweiz gedient haben soll. Die Bundesanwaltschaft hatte im Februar vor dem Bundesstrafgericht eine bedingte Geldstrafe gefordert.

Das Bundesgericht ist in einem am Donnerstag publizierten Entscheid der Urteilsbegründung des Bundesstrafgerichts gefolgt. So mache sich des Betrugs schuldig, wer “jemanden”, also einen Menschen, täusche.

Weil die Wetten für die insgesamt acht in der Schweiz durchgeführten Fussballspiele im Jahr 2012 aber wahrscheinlich im Internet abgeschlossen worden seien, sei eben kein Mensch getäuscht worden.

Das Bundesgericht führt weiter aus, dass die Bundesanwaltschaft nicht genau habe feststellen können, bei welchen Wettbüros die Wetten platziert worden seien. Das sei jedoch notwendig, um dem Anklagegrundsatz zu genügen. Dieser besagt, dass ein Angeklagter wissen muss, wessen er beschuldigt wird und was für ein Sachverhalt dem zugrunde liegt.

Unterdessen hat der Gesetzgeber die Problematik erkannt und das Geldspiel- und Sportförderungsgesetz geändert. (Urteil 6B_544/2017 vom 11.12.2017)

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