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Gefährliche Güter ausnahmsweise durch den Gotthard-Strassentunnel

(Keystone-SDA) Unter strengen Auflagen darf ein Teil der Gefahrguttransporte ausnahmsweise und zu bestimmten Zeiten durch den Gotthard-Strassentunnel und über den Gotthardpass erfolgen. Mit dieser Ausnahmeregelung reagiert das Bundesamt für Strassen (ASTRA) auf Engpässe infolge der gesperrten Gotthard-Bahnstrecke.

Diese Ausnahmeregelung tritt ab Donnerstag in Kraft und wird nur unter strengen Auflagen gewährt. Sie gilt ausschliesslich für die Versorgung des Kantons Tessin, des Misox sowie des Kantons Uri, wie das Bundesamt am Mittwoch mitteilte. Aus Sicherheitsgründen muss sich der übrige Verkehr deshalb zeitweise gedulden.

Sattelzüge mit gefährlichen Gütern erhalten demnach einmal pro Tag in beide Richtungen ein Zeitfenster, um den Gotthard-Strassentunnel zu durchqueren. Der Konvoi in Richtung Süden startet jeweils um 9.30 Uhr. Der Tunnel ist ab diesem Zeitpunkt 50 Minuten lang für den übrigen Verkehr gesperrt.

Anschliessend wird der Tunnel 40 Minuten lang geöffnet, bevor der Konvoi um 11.00 Uhr in Airolo in Richtung Norden startet; der Tunnel wird dann erneut für 50 Minuten gesperrt.

Lässt das Verkehrsaufkommen die Sperrung des Tunnels nicht zu, erhalten diese Sattelzüge die Erlaubnis, über den Pass zu fahren – ebenfalls im Konvoi.

Fährt der Konvoi über den Pass, muss jeweils die Strasse durch die Schöllenen-Schlucht für maximal 40 Minuten für den anderen Verkehr gesperrt werden. Transporte mit Anhängern sind weiterhin nicht zugelassen. Die entsprechenden Transporteure sind gehalten, die Fracht zu teilen.

Strenge Auflagen

Die Fahrzeuge dürfen nur im Konvoi fahren – je nach Bedarf einmal pro Tag und Richtung. Ein Konvoi umfasst höchstens 10 Fahrzeuge und wird jeweils durch die Kantonspolizei Uri eskortiert und von einem Feuerwehrauto der Schadenwehr Gotthard begleitet. Für die Teilnahme am Konvoi ist eine Anmeldung erforderlich.

Im Normalbetrieb ist der Gotthard-Strassentunnel für gefährliche Güter gesperrt. Auf der Passstrasse sind keine Sattel- und Anhängerzüge zugelassen. Gefahrgut soll derzeit vor allem auf der Bahnlinie Lötschberg/Simplon transportiert werden.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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