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Gemäss Obsan-Studie bringen Fallpauschalen keine Qualitätseinbussen

(Keystone-SDA) Fallpauschalen bringen keine Qualitätseinbussen in den Spitälern. Patienten werden nicht früher entlassen. Sie müssen auch nicht häufiger – wegen ungenügender Versorgung – rehospitalisiert werden. Das zeigt eine Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums Obsan.

Anfang 2012 soll das Fallpauschalen-System zur Abrechnung der medizinischen Leistung schweizweit eingeführt werden. Dabei wird jeder Spitalaufenthalt anhand von Kriterien wie Diagnosen und Behandlungen einer Fallgruppe zugeordnet und pauschal abgerechnet. Ziel dieser Abrechnungsart ist es, mehr Transparenz zu schaffen und die Effizienz zu steigern.

Im Vorfeld waren Befürchtungen aufgetaucht, dass mit der Einführung des neuen Systems Patientinnen und Patienten zu früh entlassen werden und dass sie in der Folge häufiger ins Spital zurückkehren müssen.

Die neueste Obsan-Studie über die Auswirkungen von Fallpauschalen in Schweizer Spitälern zwischen 2001 und 2008 gibt aber Entwarnung, wie das Obsan und das Bundesamt für Statistik am Dienstag mitteilten.

Die Studie kommt zum Schluss, dass es in jenen Schweizer Spitälern, die bereits Fallpauschalen eingeführt haben, nicht zu Qualitätseinbussen in der Versorgung gekommen ist: Zu frühe Entlassungen der Patienten konnten nicht festgestellt werden.

Aufenthaltsdauer zurückgegangen

Die Daten zeigen, dass die Aufenthaltsdauer in Akutspitälern in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist: 2001 betrug die mittlere Aufenthaltsdauer im Spital 8,7 Tage, 2008 7,4 Tage.

Dabei ist kein Unterschied festzustellen zwischen Spitälern, die die Fallpauschalen schon eingeführt haben und jenen, die nach herkömmlichem System abrechnen. Der Grund für die verkürzte Aufenthaltsdauer sei heute vielmehr in effizienteren Behandlungsformen und -prozessen zu suchen.

Auch gibt es keine Hinweise auf eine Zunahme von Rehospitalisierungen wegen ungenügender Versorgung: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Patient nach einer Spitalentlassung binnen Monatsfrist ins Spital zurückkehren muss, sei konstant geblieben – bei etwa 10 Prozent der Patientinnen und Patienten.

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