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Gemüsebauern können EHEC-Entschädigung beantragen

(Keystone-SDA) Nach dem Einbruch der Gemüsepreise wegen der EHEC-Infektionswelle können betroffene Bauern in Deutschland jetzt Hilfen der EU beantragen.

Bis spätestens zum 11. Juli müssen Landwirte sich dafür an die Länderbehörden wenden, wie das deutsche Agrarministerium in Berlin nach dem Inkrafttreten einer entsprechenden Eilverordnung mitteilte.

Gemüsemarkt hat sich erholt

Dabei ist nachzuweisen, dass Gurken, Tomaten, bestimmte Salatsorten, Endivien, Paprika oder Zucchini zwischen dem 26. Mai und dem 30. Juni nicht vermarktet werden konnten. Die EU hat insgesamt 210 Millionen Euro für Entschädigungen bereitgestellt.

Nach der Aufhebung der Verzehrwarnung für Tomaten, Gurken und Salate am 10. Juni scheine sich der Gemüsemarkt erfreulicherweise schnell zu erholen, sagte Agrarministerin Ilse Aigner. “Von einer Normalisierung der Marktlage kann man allerdings noch nicht sprechen.”

Die Behörden raten wegen des gefährlichen EHEC-Darmkeims weiter davon ab, Sprossen zu essen.

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