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Genfer Anwalt darf Millionen-Geschenk eines Klienten behalten

(Keystone-SDA) Lausanne – Ein Genfer Anwalt darf ein “kleines Geschenk” über eine Million Dollar behalten, das er von einem vermögenden Klienten erhalten hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Witwe des verstorbenen Multimillionärs abgewiesen.
Der Anwalt war dem in Monaco lebenden Millionär während Jahrzehnten als juristischer Berater zu Seite gestanden. Zwischen den Männern hatte sich im Verlauf der Zeit eine Freundschaft entwickelt. 2003 überwies der Besitzer einer halben Milliarde Dollar kommentarlos eine Million Dollar auf ein vom Anwalt verwaltetes Konto.
Offizielle Dokumente zur Schenkung existieren nicht. Eine Bankangestellte hatte allerings bestätigt, dass der Millionär erklärt habe, dem Anwalt ein “kleines Geschenk” zukommen lassen zu wollen. 2005 verstarb der grosszügige Monegasse. Seine Witwe bestritt in der Folge, dass eine rechtsgültige Schenkung vorliege.
Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde nun in letzter Instanz abgewiesen. Laut den Richtern in Lausanne liegen ausreichende Anhaltspunkt vor, dass eine Schenkung beabsichtigt war.
Insbesondere habe der Millionär nicht reagiert, nachdem der Anwalt das Geld auf sein privates Konto verschoben habe. Im übrigen gebe es keine Vorschrift, die Schenkungen von Klienten an ihren Anwalt verbieten würden. Es lägen schliesslich auch keine Hinweise dafür vor, dass der Anwalt irgendwelchen Druck ausgeübt hätte.

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