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Genfer AOC-Wein: Mischen mit Trauben aus Frankreich wieder erlaubt

(Keystone-SDA) Bern – Genfer Weine mit der geschützten Ursprungsbezeichnung “AOC Genève” dürfen ab 2010 wieder Trauben aus genau definierten Teilen des französischen Grenzgebietes enthalten. Die Schweiz hat mit Brüssel eine entsprechende Sonderregelung ausgehandelt.
Das Bundesgericht hatte im Februar ein Übergangsreglement der Genfer Regierung annulliert, das das Mischen mit Trauben aus Frankreich erlaubte. Die Lausanner Richter verwiesen auf das europäische Recht, wonach sich nur Produkte mit dem AOC-Label schmücken dürfen, die in einem bestimmtem Gebiet in einem bestimmten Land produziert werden.
Die Schweiz versuchte darauf, mit Brüssel für die französischen “Genfer Reben” eine Ausnahme auszuhandeln. Wie das Bundesamt für Landwirtschaft mitteilte, gelang dies jetzt an der jährlichen Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU für Landwirtschaft. Brüssel habe die Einigung nach einer letzten juristischen Prüfung abgesegnet.
Die Anpassung des Agrarabkommens von 1999 erlaubt Genfer Weinbauern, ab 2010 Trauben aus genau definierten Teilen des Grenzgebietes Frankreichs zu Wein mit der Bezeichnung “AOC Genève” zu verarbeiten. Die Gebiete müssen geografisch und klimatisch mit den Genfer Rebbergen zusammenhängen.
Nach langen Verhandlungen findet diese seit Generationen bestehende Praxis nun eine staatsvertragliche Grundlage. Die Anbauflächen im ländlichen Hinterland Genfs gehen fliessend in französisches Agrarland über. Rund 40 Genfer Winzer bewirtschaften auch Rebberge, die auf französischem Boden liegen. Dies betrifft rund 140 Hektaren oder rund 10 Prozent der Genfer Weinberge.

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