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Genfer Generalstaatsanwalt Zappelli erhielt zu Unrecht einen Verweis

(Keystone-SDA) In der Affäre um Schwarzgeld aus Angola hat sich der Genfer Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli nichts zu Schulden kommen lassen. Zu diesem Schluss kommt ein Genfer Gericht. Es gibt dem Aufsichtsorgan CSM Unrecht, das Zappelli einen Verweis erteilt hatte.

Die “Tribune de Genève” hat den Entscheid des Berufungsgerichts am Samstag publik gemacht. Dieser war den Parteien am Freitag mitgeteilt worden und liegt der Nachrichtenagentur SDA vor.

Das Gericht weist demnach die Vorwürfe zurück, welche das Aufsichtsorgan Conseil supérieur de la magistrature (CSM) im vergangenen Jahr gegen Zappelli erhoben hatte. Laut Gericht hat der CSM eine “ungenaue und unvollständige” Einschätzung der Fakten vorgenommen.

“Ich hatte immer Vertrauen in die Justiz”, kommentierte Daniel Zappelli den Entscheid auf Anfrage der SDA. Die Wahrheit sei mit dem Entscheid wieder hergestellt. Generalstaatsanwalt Zappelli rekurrierte im Juli 2010 gegen den CSM-Verweis.

Geld aus angolanischem Öl

Der CSM hatte Zappelli vorgeworfen, er sei in einem Fall von Geldwäscherei zu zögerlich vorangegangen: Erst nach sieben Monaten habe er das Dossier nach Bern übermittelt.

Bei dem Fall geht es um Gelder aus angolanischen Öleinnahmen, die auf ein Genfer Bankkonto überwiesen worden waren, um eine angolanische Schuld gegenüber Russland zu begleichen. Ein Teil des Geldes soll jedoch an Scheinfirmen und auf Offshore-Konten transferiert worden sein, die teilweise hohen angolanischen Funktionären gehören sollen.

2000 wurde deshalb ein Strafverfahren in Genf wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder und der Geldwäscherei eröffnet. Das Verfahren wurde im Dezember 2004 von Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli eingestellt.

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