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Genfer Rekurs gegen radioaktive Abfälle in Bugey (F) abgelehnt

(Keystone-SDA) Der Rekurs der Stadt und des Kantons Genf gegen das geplante Lager für radioaktive Abfälle in Bugey (F) ist vom obersten Verwaltungsgericht Frankreichs, dem “Conseil d’Etat”, abgelehnt worden. Er wurde für unzulässig befunden.

Weil sich Genf etwa 60 Kilometer von der umstrittenen Anlage entfernt befinde, würden die Interessen aus der Schweiz keinen Widerruf des Dekrets rechtfertigen, befand der Conseil am Montag.

Der Rekurs sei aufgrund der geographischen Lage von Genf in Bezug zu Bugey für unzulässig erklärt worden, sagte François Pinet, der Anwalt der Stadt und des Kantons Genf, zur Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte damit eine Meldung der französischen Agentur afp.

Genf hatte den Widerruf eines Dekrets verlangt, welches es der Electricité de France es erlaubt, eine Anlage zur Aufbereitung und Lagerung von radioaktiven Abfällen in Bugey nahe Lyon einzurichten. In Bugey ist bereits ein Atomkraftwerk mit vier Reaktoren in Betrieb.

Nach Ansicht der Genfer Behörden könnte die Anlage in Bugey für Genf und seine Einwohner eine Gefahr darstellen. Die Genfer Behörden sind laut Verfassung dazu verpflichtet, sich gegen jegliche Atom-Projekte auf Genfer Boden und dem benachbarten Ausland zu wehren.

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