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Genfer Strafgericht verurteilt Ehefrau und Auftragskiller

(Keystone-SDA) Das Genfer Strafgericht hat eine 39-jährige Frau und einen Auftragskiller wegen Mordes am Ehemann zu je 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Mutter der Verurteilten und ein Mittelsmann müssen für je elf Jahre hinter Gitter.

Die Richter zeigten sich am Freitag bei der Urteilsverkündung überzeugt davon, dass der 44-jährige Hauptangeklagte – ein Elektromonteur aus Freiburg – den schlafenden Ehemann der angeklagten Frau in dessen Wohnung mit zwei Kopfschüssen getötet hat. Der Mord geschah im November 2008 in der Nähe des Flughafens Genf-Cointrin.

Für den Auftragsmord soll der nicht geständige Mann von der Frau des 42-jährigen Opfers und deren Mutter 50’000 Franken erhalten haben. Als Mittelsmann fungierte ein 66-jähriger Pferdehändler.

Er und die Mutter, die mindestens 25’000 Franken beigesteuert haben soll, wurden vom Strafgericht wegen Anstiftung zu Mord verurteilt. Die Verteidiger der Angeklagten kündigten Rekurs gegen die Urteile an.

Das Strafgericht räumte ein, dass am Tatort zwar keine DNA-Spuren gefunden worden seien und sowohl die Tatwaffe als auch das Geld hätten sich verflüchtigt. Der in Freiburg lebende Mörder habe sich in der Nacht des Verbrechens aber in der Nähe des Tatorts aufgehalten und kenne sich gut mit Waffen und auch mit Aufzügen aus.

Laut der Anklage hatte sich der Mörder mit Hilfe der Ehefrau des Opfers über das Dach eines Liftes in die Wohnung eingeschlichen. Dort tötete er den schlafenden Mann mit zwei Schüssen in den Kopf.

Darauf säuberte die beiden den Tatort, bevor sie sich aus dem Staub machten. Einige Tage später bemühte sich die Frau darum, dass ihre 2004 in Las Vegas geschlossene Ehe offiziell anerkannt werde, um ans Erbe heranzukommen. Das Opfer hatte sich von seiner Frau trennen wollen.

In den Augen der Richter handelten sowohl der Auftragsmörder als auch die Ehefrau “kalt und überlegt” und aus reiner Habgier. Das Verhalten der Frau, die aus einer gutbürgerlichen Waadtländer Familie stammt, zeuge von einer seltenen Gefühlskälte sowie von “Zynismus und Perfidität”, urteilten die Richter.

Die Verteidiger von Mutter und Tochter hatten auf Totschlag plädiert. Sie konnten die Richter aber nicht davon überzeugen, dass der Getötete seine Frau terrorisiert habe.

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