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Genugtuung und kleine Entschädigung für Aarauer Stadtschreiber

Daniel Roth arbeitete 2013 als Leiter des Rechtsdienstes des Finanzdepartements an der Seite von Bundesrätin Eveline Widmer Schlumpf. (Archiv) KEYSTONE/PETER SCHNEIDER sda-ats

(Keystone-SDA) Der Aarauer Stadtschreiber Daniel Roth erhält wegen des gegen ihn geführten Strafverfahrens als früherer Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht eine Genugtuung von 12’000 Franken und eine Entschädigung. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden.

Auf seine Forderung von 1,8 Millionen Franken hat er bereits im November 2017 verzichtet. Die Entschädigung für die wirtschaftlichen Einbussen beläuft sich lediglich auf rund 2500 Franken zuzüglich 5 Prozent Zins ab dem Jahr 2013.

Das Bundesstrafgericht hat in einem am Donnerstag publizierten Urteil vom 7. Mai festgehalten, dass Roth keine Entschädigung für das entgangene Mandat als Vorstandsmitglied des Vereins Esisuisse zustehe. Roth hatte jeweils 30’000 Franken für zehn Jahre beantragt. Er ging davon aus, dass er dieses Amt bei einer tatsächlichen Wahl so lange inne gehabt hätte.

Das Bundesstrafgericht kommt nun aber aufgrund einer Zeugenaussage zum Schluss, dass nicht das Strafverfahren, sondern das eigene Verhalten Roths zur Nichtwahl geführt habe. So habe er bei seiner Bewerbung und bei den Bewerbungsgesprächen nichts vom damals laufenden Verfahren gesagt. Dieses Verhalten sei gemäss der Zeugenaussage alles andere als vertrauensbildend gewesen.

Das gegen Daniel Roth geführte Strafverfahren, das nun mit einem Freispruch geendet hat, geht auf seine Tätigkeit als Mitarbeiter der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) zurück. Seinen Anfang nahm es im Februar 2011. Die Untersuchung wurde mehrmals eingestellt, bis es schliesslich doch gerichtlich beurteilt wurde. (Urteil SK.2017.35 vom 07.05.2018)

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