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Gericht ordnet Wiederholung der Präsidentschaftswahl in Kenia an

Oppositionsführer Raila Odinga (rechts) hat erfolgreich die Präsidentschaftswahlen in Kenia vom 18. August vor Gericht angefochten. (Archivbild) KEYSTONE/EPA/DANIEL IRUNGU sda-ats

(Keystone-SDA) Der Oberste Gerichtshof Kenias hat eine Wiederholung der Präsidentschaftswahl angeordnet. Der Urnengang am 8. August sei von Unregelmässigkeiten und Rechtsverstössen belastet gewesen, erklärte das Gericht am Freitag.

Die Richter erklärten das offizielle Endergebnis für nichtig, das Amtsinhaber Uhuru Kenyatta zum Sieger erklärt hatte. Die Wahl soll binnen 60 Tagen wiederholt werden.

Oppositionsführer Raila Odinga hatte Beschwerde gegen das offizielle Wahlergebnis eingelegt und von Betrug gesprochen. Kenyatta und Odinga sind seit langem verfeindet. Der Oppositionsführer, der zum wiederholten Mal für das Präsidentenamt kandidierte, hatte bereits bei vorherigen Wahlen vergeblich den Sieg für sich beansprucht und 2013 erfolglos das Wahlergebnis vor dem Obersten Gericht angefochten.

Die jüngsten Wahlbetrugsvorwürfe haben das ostafrikanische Land in die tiefste politische Krise seit 2007 gestürzt. Vor allem nach der Verkündung des Wahlergebnisses war es zu Protesten in Oppositionshochburgen in Nairobi und im Westen des Landes gekommen, bei denen auch Menschen ums Leben kamen.

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