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Gericht weist Entschädigungsklage zum “Estonia”-Untergang ab

Die "Estonia" vor dem Unglück, bei dem 852 Menschen ums Leben kamen. Ein französisches Gericht hat nun Entschädigungsansprüche von Überlebenden und Opferangehörigen zurückgewiesen. KEYSTONE/EPA/LI SAMUELSON sda-ats

(Keystone-SDA) Rund 25 Jahre nach dem Untergang der Ostseefähre “Estonia” sind mehr als 1000 Überlebende und Opferangehörige mit ihrer Forderung nach Entschädigung vor Gericht gescheitert. Die über 1000 Kläger hatten über 40 Millionen Euro verlangt

Die Kläger hätten kein grobes oder vorsätzliches Fehlverhalten der französischen Prüfungsstelle Bureau Veritas und der Papenburger Schiffsbauwerft nachweisen können, begründete das französische Gericht in Nanterre am Freitag seine Entscheidung.

Die “Estonia” war Anfang der 1980er Jahre bei der Meyer Werft in Papenburg vom Stapel gelaufen. Das Bureau Veritas hatte es als seetüchtig eingestuft. Der Untergang der “Estonia” gilt als grösstes Schiffsunglück der europäischen Nachkriegsgeschichte.

Über 40 Millionen Euro

Die Ostseefähre mit 989 Menschen an Bord sank in der Nacht zum 28. September 1994 bei der Überfahrt von Tallinn nach Stockholm vor der Südküste Finnlands. 852 Menschen kamen ums Leben. Die Schuldfrage für das Unglück ist nie endgültig geklärt worden.

Der Prozess um Entschädigungen zog sich über Jahrzehnte durch die Instanzen. Die Kläger, darunter Überlebende und Hinterbliebene und Opfer, hatten bereits Mitte der 1990er Jahre Klage eingereicht und forderten nun mehr als 40 Millionen Euro. Sie klagten auf sogenannten immateriellen Schaden.

Die Überlebenden machten unter anderem Todesangst und andere psychische Probleme geltend. “Dieses Schiff war nicht fahrtüchtig”, sagte einer der Anwälte der Kläger bei der Gerichtsverhandlung im April. “Aber niemand hat seine Arbeit gemacht.”

Ein Sprecher der Meyer Werft wollte den Gerichtsentscheid nicht kommentieren, “aus Respekt vor den Überlebenden und Hinterbliebenen”, wie er sagte. Einige Betroffene hatten nach dem Untergang der Fähre eine einmalige Opferentschädigung der Reederei angenommen.

Der Klägeranwalt François Lombrez hingegen nannte das Urteil “hart” und “sehr enttäuschend”. Er schloss Rechtsmittel gegen die Entscheidung nicht aus. Die Kläger sollen nach dem Urteil auch insgesamt gut 100’000 Euro Gerichtskosten für die Meyer Werft und das Bureau Veritas tragen.

Spekulationen über Ursache

Über die Ursache der Tragödie wird bis heute spekuliert. Die Stockholmer Staatsanwaltschaft stellte 1998 alle Ermittlungen zur Klärung der Schuldfrage ergebnislos ein. Unstrittig ist, dass die Bugklappe des Schiffs sich auf offener See öffnete und abriss. Unmengen von Wasser strömten schnell und ungehindert ins Autodeck der Fähre.

Das Wrack liegt noch immer auf dem Grund der Ostsee, es wurde nie gehoben. Die skandinavischen Behörden verweigerten sich einer Bergung der Fähre, die eine genauere Untersuchung ermöglicht hätte. Tauchgänge zur “Estonia” sind bis heute verboten.

Dies gab zahlreichen Verschwörungstheorien Nahrung. Unter anderem wurde über eine mögliche Explosion an Bord spekuliert. Schweden räumte ein, dass auf der Fähre im Jahr 1994 zwei Mal militärische Ausrüstung aus Russland transportiert worden war. Ermittler in Estland wiesen die Hypothese einer Explosion jedoch zurück.

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