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Gerichtsgutachter wirft Angeklagten falsche Schlüsse vor

(Keystone-SDA) Chur – Berführer dürfen sich dank ihrem Fachwissen über bestehende Merkblätter und Regelwerke hinwegsetzen. Das sagten Lawinenexperten im Militärgericht zum Jungfrau-Drama im Jahr 2007, bei dem sechs Angehörige der Armee ihr Leben verloren.
Die Verteidigung der wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung angeklagten Bergführer bestellte drei namhafte Lawinenexperten in den Zeugenstand in Chur. Das vom Gericht wiederholt zitierte, in der Schweiz weitverbreitete Merkblatt “Achtung Lawinen” haben sie teilweise mitverfasst.
Das Merkblatt richte sich an Laien mit geringer bis mittlerer Bergerfahrung. Für Bergführer sei es zu wenig differenziert, so die Lawinen-Fachleute. Das gleiche gelte für den SAC-Routenführer mit seinen Empfehlungen zur Besteigung der Jungfrau.
Bergführer dürften und müssten die Regeln und Empfehlungen der Publikationen vor Ort neu interpretieren. Sie hätten dazu das nötige Fachwissen. Die Aussage der Experten ist von zentraler Bedeutung, da der militärische Ankläger Maurus Eckert den Angeklagten die Verletzung dieser Regeln und die Nichtbeachtung von Empfehlungen vorhält.
Problematisch ist laut den Experten, dass alle existierenden Lawinenregeln im Winter erarbeitet worden seien und im Sommer – der Unfall ereignete sich im Juli – nur bedingt gültig seien. Grund seien die unterschiedlichen klimatischen Bedingungen. Bergsteiger könnten sich im Sommer grundsätzlich in steileres Gelände wagen, das sie zu Fuss präziser den Geländekonturen folgen können, als im Winter mit den Skis.

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