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Geständiger im Fall Etan Patz wegen schweren Totschlags angeklagt

(Keystone-SDA) Auf den Tag genau 33 Jahre nach dem Verschwinden des sechsjährigen Etan Patz aus New York ist der mutmassliche Täter wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall angeklagt worden.

Der 51-Jährige wurde von einem Spital per Video zur Verlesung der Anklageschrift am Freitag (Ortszeit) zugeschaltet, wie sein Anwalt mitteilte. Er hatte der Polizei zufolge gestanden, als junger Mann das Kind erdrosselt zu haben.

Nach Angaben seines Anwalts befand sich der Mann in psychiatrischer Behandlung. Sein Mandant sei schizophren und leide unter einer bipolaren Störung, sagte Verteidiger Harvey Fishbein.

Richter Matthew Sciarrino ordnete am Freitag eine Untersuchung der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten an. Als nächsten Gerichtstermin legte er den 25. Juni fest.

Der kleine Etan war am 25. Mai 1979 auf seinem Weg zu einer nur 100 Meter von der elterlichen Wohnung entfernten Bushaltestelle verschwunden. Mit grosser Anteilnahme verfolgten die Menschen in den USA und anderen Ländern damals die Suche nach dem Jungen. 2001 erklärte ein Richter Etan schliesslich für tot.

Mit Limonade gelockt

Im April hatte die New Yorker Polizei überraschend neue Ermittlungen in dem Fall aufgenommen, am Donnerstag verkündeten sie den Durchbruch.

Der nun Angeklagte gestand demnach, den damals Sechsjährigen an einer Bushaltestelle angesprochen und ihm eine Limonade versprochen zu haben. Dann habe er den Jungen in den Keller eines Ladens im Stadtteil Manhattan gelockt, in dem er arbeitete. Dort habe er das Kind erdrosselt und die Leiche anschliessend in einem Plastiksack in den Müll geworfen. Das Motiv war zunächst unklar.

Die Ermittler waren dem mutmasslichen Täter durch einen anonymen Hinweis auf die Spur gekommen. New Yorks Polizeichef Ray Kelly sagte, der Mann habe vor Verwandten und Freunden einmal davon gesprochen, dass er in New York ein Kind getötet habe. Im Zuge des Medienrummels um die Wiederaufnahme der Ermittlungen im Fall Etan Patz habe sich der Hinweisgeber dann an die Polizei gewandt.

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