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Gewalttätige Jugendliche werden künftig ihrer Schule gemeldet

(Keystone-SDA) Zürich – Gewalttätige Jugendliche werden im Kanton Zürich künftig ihrer Schule gemeldet. Anfang September tritt eine entsprechende Weisung der Jugendstaatsanwaltschaft in Kraft. Die Neuerung ist eine direkte Konsequenz aus dem Fall der “Schweizer Schläger von München”.
Auch künftig soll nicht jedes Augenmass verloren gehen. Wie der leitende Jugendstaatsanwalt Marcel Riesen am Donnerstag sagte, wird nur über schwere Gewaltdelikte wie Körperverletzung, Raufhandel und dergleichen sowie über Sexualdelikte informiert. Nicht gemeldet wird dagegen eine Bubenschlägerei oder ein Ladendiebstahl.
“Über den Daumen gepeilt” handelt es sich laut Riesen um rund 500 Fälle pro Jahr im ganzen Kanton Zürich. Die Information über schwere Delikte sei im Interesse aller – “ausser vielleicht jenem der Täter”, sagte der Jugendstaatsanwalt.
Weitergeleitet werden die Informationen von der Jugendstaatsanwaltschaft, wenn diese ein Strafverfahren eröffnet. Die Information geht an die Schulleitung. Bei Jugendlichen, die noch die Volksschule besuchen, zudem ans zuständige Schulpflegepräsidium.
“Permanentes Spannungsfeld”Mit der “praxisorientierten Lösung” will der Kanton Zürich die Balance halten im “permanenten Spannungsfeld” zwischen Ansprüchen des Datenschutzes und des Amtsgeheimnisses einerseits sowie der öffentlichen Sicherheit und des Erziehungsauftrags anderseits.
Weiter gehe beispielsweise der Kanton Aargau, der ein entsprechendes Gesetz Anfang kommendes Jahr in Kraft setze: Dort würden alle Verbrechen und Vergehen gemeldet. Auch in anderen Kantonen seien Informations-Regelungen in Ausarbeitung.
Nach dem gravierenden Vorfall in München war bekannt geworden, dass die drei mutmasslichen Täter – damals Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht ZH – der Jugendstaatsanwaltschaft bereits bekannt waren. Es wurde kritisiert, dass die Schule über diese Strafverfahren nicht informiert worden war.

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