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Gewerbe und Gastronomie lehnen Kennzeichnung von Lebensmitteln ab

(Keystone-SDA) Bern – Gewerbe und Gastronomie lehnen die vom Bund vorgeschlagene Kennzeichnung von Lebensmitteln als “gesund” und “ungesund” ab. In der Vernehmlassung zur Revision des Lebensmittelgesetzes haben sie ihrem Ärger über die behördliche “Bevormundung” Luft verschafft.
Beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) gehöre der “Trend zur Bevormundung” offenbar zur Grundstrategie, heisst es in der Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv), GastroSuisse und der gewerblichen Lebensmittelwirtschaft. Auch der Verband hotelleriesuisse ist gegen eine Kennzeichnung der Produkte.
Die Organisationen vergleichen die vom BAG vorgeschlagene Kennzeichnung von “physiologisch nützlichen” Lebensmitteln mit einem Ampelsystem, das gesunde Lebensmittel grün und ungesunde Produkte rot kennzeichnet. Das laufe auf eine staatliche Lenkung des Konsumverhaltens hinaus, schrieben die Organisationen.
Gemäss den Fachverbänden ist die Vorschrift auch nicht KMU-kompatibel: Ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) könne weder auf ein Labor noch auf Lebensmittelingenieure zugreifen, um den gesundheitlichen Status seiner selbst zubereiteten Eigenkreationen zu testen.
Das geltende Lebensmittelgesetz wird an das Recht über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände der EG angegelichen. Die Revision solle in einem zweiten Schritt die Teilnahme der Schweiz an den Systemen der Lebensmittel- und Produktesicherheit der EG ermöglichen, schreibt das BAG. Somit werde der Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU erleichtert.

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