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Gewerkschaften haben Zugang zu Verwaltungsgebäuden

Schluss mit draussen vor der Tür: Das Bundesgericht hat entschieden, dass Gewerkschaften Anspruch auf freien Zugang zu Gebäuden der öffentlichen Verwaltungen haben. (Symbolbild) (KEYSTONE/Georgios Kefalas) sda-ats

(Keystone-SDA) Das vom Tessiner Staatsrat erlassene Zutrittsverbot für Gewerkschaften zu Verwaltungsgebäuden verstösst gegen die Koalitionsfreiheit. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gewerkschaft VPOD gutgeheissen.

In einer öffentlichen Beratung am Mittwoch hielten die Bundesrichter fest, dass der Zugang zu kantonalen Gebäuden soweit gewährt werden muss, als die Tätigkeit der Administration nicht gestört werde.

Die Tessiner Regierung hatte 2011 ein Zutrittsverbot für Gewerkschaften erlassen. Für gewisse Treffen innerhalb bestimmter Räume sollten die Gewerkschaften jedoch eine Bewilligung einholen können.

Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass genau das Gegenteil gelten muss: Gewerkschaften haben eine grundsätzliche Zugangsbewilligung, die gewissen Einschränkungen unterliegt. So werde der Schutzbereich der Koalitionsfreiheit nicht angetastet, stellten die Richter fest.

Raoul Ghisletta, Sekretär des Verbands des Personals öffentlicher Dienste VPOD Tessin, zeigte sich sehr erfreut über den Grundsatzentscheid des Bundesgerichts. Er hofft, dass das Urteil mit der Zeit auch auf die Zugangsberechtigung zu privaten Unternehmen Einfluss haben wird. Diese sind im aktuellen Urteil nicht betroffen. (Sitzung 2C_499/2015)

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