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Gewerkschaftsbund beziffert den gesetzlichen Mindestlohn

(Keystone-SDA) Bern – Der Gewerkschaftsbund hat seine Mindestlohn-Initiative formuliert und Zahlen genannt: Können Löhne nicht über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gesichert werden, sollen Angestellte einen gesetzlichen Mindestlohn von 3800 Franken monatlich erhalten.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) legte den Text in Bern den Medien vor. Ausgehend von einer 40-Stunden-Woche und dem Jahr 2011 würden der Mindest-Stundenlohn 22 Franken und der Mindest-Monatslohn 3800 Franken betragen. Bei 42 Arbeitsstunden pro Woche wären es 4000 Franken.
Der Vorstand des SGB verabschiedete seinen Vorschlag für einen Verfassungsartikel. Die Delegierten entscheiden am 17. Mai über die Lancierung. Die Initiative wird auch von der Gewerkschaft Unia und von der SP Schweiz unterstützt. Das Begehren sieht in erster Linie vor, GAV mit Mindestlöhnen zu fördern.
Kann in einer Branche kein solcher GAV abgeschlossen oder können keine Mindestlöhne ausgehandelt werden, kommt der verbindliche nationale gesetzliche Mindestlohn zur Anwendung. Dieser soll regelmässig an die Lohnentwicklung und die Teuerung angepasst werden. Die Kantone sollen höhere Mindestlöhne festlegen können.
Lediglich in Sonderfällen könnte der Mindestlohn unterschritten werden, etwa für Lehrlinge, für Ausbildungspraktika, für Arbeit im eigenen Betrieb und für Freiwilligenarbeit. In Bezug auf Mindestlöhne “heikel” ist laut SGB die Wiedereingliederung von Invaliden und Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt.

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