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Giorgio Behr hat laut FINMA die Offenlegungspflicht schwer verletzt

(Keystone-SDA) Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat gegen den Industrieinvestor Giorgio Behr Strafanzeige erstattet. Behr soll beim Versuch der Übernahme des Schleifmittel-Herstellers sia Abrasives mit Hilfe der Bank am Bellevue die Offenlegungspflicht schwer verletzt haben.

Die Bank am Bellevue, bei der Behr einer der Mitbegründer und bis 2005 auch Verwaltungsrat war, habe ihre Organisations- und Gewährspflichten ebenfalls schwer verletzt, teilte die FINMA am Mittwoch mit.

Gegen die Bank seien diverse Massnahmen eingeleitet worden, um organisatorische Mängel zu beheben. Gleichzeitig droht ihr die FINMA für den Wiederholungsfall mit dem Entzug der Banklizenz.

Behr hatte am 1. April 2008 mitgeteilt, er habe seit 26. März seinen Anteil an sia Abrasives von unter 3 Prozent auf über 20 Prozent der Stimmrechte gesteigert.

Anteile bei Bankkunden parkiert

Laut FINMA waren die Anteile aber von der Bank am Bellevue bereits mindestens seit Januar 2008 gekauft worden. Dabei habe sie sia-Aktien auf Rechnung ihrer Kunden gekauft und bei diesen “parkiert”, obwohl eine Weiterveräusserung an Behr geplant gewesen sei.

Damit seien die börsengesetzlichen Offenlegungspflichten schwer verletzt worden. Die FINMA reichte gegen Giorgio Behr Strafanzeige beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) ein. Im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens könnte das EFD Sanktionen verhängen.

sia Abrasives wehrte sich gegen Behrs Übernahmeversuch und gehört inzwischen dem deutschen Bosch-Konzern. Behr konnte seine Beteiligung von schliesslich 40 Prozent aber mit grossem Gewinn verkaufen.

Beschwerde angekündigt

Behr kündigte am Mittwoch in einer Stellungnahme zur FINMA-Strafanzeige an, er werde Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben. Er habe sich beim Einstieg in sia Abrasives korrekt verhalten.

Die Bank am Bellevue überlegt sich laut eigener Mitteilung, den Fall ans Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. Sie begrüsst hingegen, dass die FINMA die Untersuchung abgeschlossen habe. Die Bank habe unverzüglich die Korrektur der festgestellten Organisationsschwächen in die Wege geleitet, hiess es.

Verletzungen der Offenlegungspflicht sind in der Schweiz bislang trotz zahlreicher Verfahren kaum geahndet worden, einzig in einem kleinen Fall ist es zu einer Verurteilung gekommen.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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