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Gottesdienste sind ab Donnerstag in einer Woche wieder möglich

Ab Donnerstag in einer Woche gehören solche Bilder wie hier in der Kathedrale in Neuenburg der Vergangenheit an. (Archivbild) KEYSTONE/LAURENT GILLIERON sda-ats

(Keystone-SDA) Ab dem 28. Mai sind Gottesdienste und Feiern aller Religionen wieder erlaubt. Die verschiedenen Glaubensgemeinschaften müssen bis dahin aber Schutzkonzepte umsetzen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

Mit den Schutzkonzepten müssten die Glaubensgemeinschaften sicherstellen, dass die Infektionsketten nachverfolgt werden könnten, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch mit. Dazu habe das BAG ein Rahmenschutzkonzept erstellt.

Erst am Dienstag hatten sich verschiedene Religionsvertreter bei einem Treffen mit Gesundheitsminister Alain Berset für eine schnelle Wiederöffnung der Gottesdienste eingesetzt. Der Bundesrat sei nun diesem Wunsch eine Woche früher nachgekommen, als ursprünglich geplant, sagte Berset vor den Medien. Von dem Entscheid betroffen seien auch um religiöse Feiern wie Taufen oder Hochzeiten.

Auch der Bundesrat habe sich eine möglichst schnelle Öffnung gewünscht, natürlich unter Einhaltung der Schutzkonzepte. Berset wehrte sich dabei gegen der Vorwurf der Bevorzugung der Religionsgemeinschaften gegenüber anderen Sektoren. Es scheine ihm schwierig, diese mit Läden oder Seilbahnen zu vergleichen.

Ausserdem müssten die religiösen Gemeinschaften neben der Einhaltung der Distanzregeln und der Hygienevorschriften auch Präsenzlisten führen. Dazu sei sogar die Verordnung angepasst worden. Und nun hätten sie eine Woche Zeit, um die Konzepte an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse und an die verschiedenen Arten zu Beten anzupassen.

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