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GPK stellt Untersuchung zu Bankmitarbeiterdaten ein

(Keystone-SDA) Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) befasst sich nicht weiter mit der Auslieferung von Bankmitarbeiterdaten an die USA. Sie hat ihre Untersuchungen zu Entscheiden des Bundesrates von vergangenem Jahr eingestellt.

Als Grund gibt die GPK das Nein des Parlaments zur “Lex USA” an: Damit habe das Parlament zum Ausdruck gebracht, dass der Bundesrat seinen Weg weiterverfolgen solle, schreibt die Kommission in einer Mitteilung vom Donnerstag. Sie sehe keinen weiteren Abklärungsbedarf.

Es geht um Bundesratsbeschlüsse vom 18. Januar und vom 4. April 2012. Am 18. Januar hatte der Bundesrat beschlossen, dass vorläufig nur anonymisierte Mitarbeiterdaten an die USA zu übermitteln seien. Am 4. April ermöglichte er den Banken dann die Übermittlung nicht anonymisierter Daten. Er sicherte ihnen zu, dass dies nicht als verbotene Handlung für einen fremden Staat gelten würde.

Die GPK kündigte im November an, sie wolle die Umstände und Abläufe der Entscheidfindung bis zu den Bundesratsbeschlüssen durchleuchten und beurteilen, ob die Verantwortlichen zweckmässig und angemessen gehandelt hätten.

Der Bundesrat stellte sich auf den Standpunkt, er habe den Banken keinen Freibrief erteilt. Die Bewilligung habe sicher gestellt, dass die von US-Verfahren betroffenen Banken ihre Rechte wahren konnten. Die Banken hätten aber das geltende Recht zu beachten und trügen die Verantwortung.

Die bundesrätliche Bewilligung ist bis zum 31. März 2014 befristet und kann auf Gesuch verlängert werden. Die Banken haben inzwischen indes dem Eidgenössischen Datenschützer zugesichert, die Mitarbeitenden im Voraus über geplante Datenlieferungen zu informieren. Betroffene haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und allenfalls gerichtlich vorzugehen.

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