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Griechenland versagt beim Schutz von Meeresschildkröten erneut

In Griechenland in Gefahr: Die Karettschildkröte. Das Mittelmeerland wurde dafür vom Europäischen Gerichtshof verurteilt. (im Bild: ein Exemplar im Loro Park auf Teneriffa) KEYSTONE/EPA EFE/LORO PARK/LORO PARK / HANDOUT sda-ats

(Keystone-SDA) Griechenland hat beim Schutz von bedrohten Meeresschildkröten erneut versagt. Die entsprechende Urteilsentscheidung verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.

Das Land ist seiner Verpflichtung zum “strengen Schutz” bestimmter Strandabschnitte am Peloponnes nicht nachgekommen, an denen die Unechten Karettschildkröten ihre Eier ablegen, hiess es.

Falls Griechenland den Schutz der Meeresschildkröten (Caretta caretta) in der Bucht von Kyparissia am westlichen Peloponnes nicht aufnimmt, kann die nun erfolgreich klagende EU-Kommission in einem weiteren Verfahren empfindliche finanzielle Sanktionen gegen Athen durchsetzen.

Die Schildkröten werden im Durchschnitt 90 Zentimeter lang, 135 Kilogramm schwer und sind vom Aussterben bedroht. Die Tiere legen nur alle zwei bis drei Jahre von Mai bis August ihre Eier ab. Dazu kommen sie nachts an Land und graben dafür – auch am Strand in der Bucht von Kyparissia – bis zu 60 Zentimeter tiefe Mulden.

Zwei Monate später schlüpfen die Jungtiere und laufen zum Meer. Dabei sind sie in grosser Gefahr – und viele von ihnen sterben.

Die Dünen von Kyparissia wurden deshalb von der EU bereits 2006 in eine Liste besonderer Schutzgebiete aufgenommen, doch Griechenland setzte diese Schutzpflicht nicht um.

Laut dem Urteil wurden dort Häuser gebaut, welche die Schildkröten bei ihrer Fortpflanzung ebenso “erheblich stören” wie wildes Campen, der Betrieb von Strandbars, unkontrolliertes Parken und das Licht der Restaurants, Hotels und Geschäfte in der Nähe des Strandes.

Den Bau der Immobilien wertete der EuGH als “verbotene absichtliche Störung” der Schildkröten. Dem Urteil zufolge hatte Griechenland noch während des Verfahrens “bestimmte Rechtsakte” zum Schutz der Tiere in der Bucht erlassen.

Griechenland war bereits 2002 wegen des fehlenden Schutzes der Meeresschildkröten auf der Insel Zakynthos verurteilt worden. 2014 stellte der EuGH zudem fest, dass Griechenland gegen EU-Umweltrecht verstossen hatte, weil es eine illegal betriebene Mülldeponie im nationalen Meerespark von Zakynthos nicht untersagt hatte.

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