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Grösster Drogenprozess der Schweiz vor St. Galler Kantonsgericht

(Keystone-SDA) Mehr als 20 Jahre verbrachte ein 56-jähriger Schweizer wegen Drogendelikten im Gefängnis. Wenn es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft geht, soll der “Schneekönig” für weitere 13 Jahre hinter Gitter. Am Montag stand der Drogendealer in St. Gallen vor Gericht.

Ende 2004 war der Mann bedingt aus dem Vollzug einer 17-jährigen Zuchthausstrafe entlassen worden. Bei einer Reststrafe von 2474 Tagen und einer Probezeit von vier Jahren. Dann wurde es für einige Jahre ruhig um den Drogendealer, der im Zürcher Milieu als “Schneekönig” berüchtigt ist.

Im März 2009 fand die Polizei bei einer Razzia in seinem Haus in Stäfa ZH knapp ein Kilo Kokain und über ein halbes Dutzend Waffen. Zehn Monate später stand der “Schneekönig” mit zwei Mitangeklagten vor Kreisgericht Werdenberg-Sargans.

Das Gericht verurteilte ihn wegen schwerer Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Widerhandlungen gegen das Waffengesetz zu einer Gesamtstrafe von 12 Jahren sowie zu einer Ersatzforderung von 300’000 Franken.

Strafzumessung überrissen

Der “Schneekönig” legte Berufung ein. Vor Kantonsgericht St. Gallen bestritt er am Montag den Handel mit Kokain vor Ablauf der Probezeit. Bei der Ware habe es sich um Koffein gehandelt. Die Kunden hätten lange Zeit nichts gemerkt: Der Effekt von Koffein und Kokain sei beim Schnupfen gleich. Erst als Abnehmer reklamiert hätten, sei er Ende 2008 auf Kokain umgestiegen.

Sein Verteidiger plädiert auf höchstens vier Jahre Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft stütze sich auf widersprüchliche Aussagen von Abnehmern und Indizien. Bewiesen sei lediglich der Handel von rund 300 Gramm Kokain und auch dieses sei zu 80 Prozent mit Koffein gestreckt gewesen.

Unverbesserlicher Wiederholungstäter

Die Anträge von Verteidigung und Anklage reichten weit auseinander. Der Staatsanwalt sieht es als erwiesen an, dass der Angeschuldigte ein Drahtzieher von Kokaingeschäften ist. Er habe von 2007 bis November 2008 mindestens sechs Kilo Kokain verkauft. Er beantragt eine Erhöhung der Strafe auf 13 Jahre.

Der Angeschuldigte sei weder ein Ersttäter noch geständig, sondern ein unverbesserlicher Wiederholungstäter, der in grossem Stil mit Drogen gehandelt habe. “Ein guter Führungsbericht wird ihm auch in Zukunft nur im Gefängnis ausgestellt”, sagte der Ankläger.

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