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Grosseltern von Kevin Rey-Bellet kämpfen um Besuchsrecht

(Keystone-SDA) Fünf Jahre nach der Ermordung der Ex-Skirennfahrerin Corinne Rey-Bellet und ihres Bruders kämpfen die Grosseltern von Kevin und die Vereinigung “Porte Bonheur” weiterhin um ein ausgeweitetes Besuchsrecht. Am Dienstag überreichten sie in St. Gallen eine Petition.

Die Waadtländer Stiftung, welche Waisenkinder unterstützt, sammelte 2877 Unterschriften für die Rechte des heute siebenjährigen Kevin, Sohn der 2006 erschossenen Corinne Rey-Bellet, und dessen Grosseltern im Wallis.

Der nach dem Tod von Kevins Eltern eingesetzte Vormund entschied Ende 2006, dass der damals Dreijährige im Wallis bleibt. Kevin lebte seither bei einer Cousine von Corinne Rey-Bellet, deren Mann und ihren beiden Kindern.

Vom Ehemann erschossen

Corinne Rey-Bellet und ihr Bruder Alain waren am 30. April 2006 im Elternhaus der Ex-Skirennfahrerin vom Ehemann Rey-Bellets erschossen worden. Verena Rey-Bellet, die Mutter von Corinne und Alain, wurde bei der Bluttat schwer verletzt. Kevin und sein Grossvater blieben unverletzt. Der Mann Rey-Bellets nahm sich kurz darauf das Leben.

Die Familie der Vize-Weltmeisterin von 2003 in der Abfahrt hatte in Abtwil SG gewohnt, das zur Gemeinde Gaiserwald gehört. Aus diesem Grund war für Kevin die Vormundschaftsbehörde Gaiserwald zuständig. Die von ihr beauftragte Kinderpsychologin stützte sich im Gutachten auf Gespräche mit Beteiligten und eine Untersuchung von Kevin.

Nachdem Kevin zu den Pflegeeltern zog, habe es organisierte Besuche für die Grosseltern gegeben, sagte Andreas Haltinner, Gemeindepräsident von Abtwil, am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die Eltern von Corinne Rey-Bellet wollten die Besuche ausweiten und stellten ein entsprechendes Gesuch.

Probleme beim Besuch der Grosseltern

Es habe bei den Besuchen Probleme gegeben, sagte Haltinner. Zum Wohl des Kindes sollte eine definitive Lösung gefunden werden. Im August 2010 fochten die Walliser Grosseltern die Übergangslösung beim St. Galler Departement des Innern an.

Bis zum Entscheid des Kantons bestehe keine verbindliche Regelung. Trotzdem ermögliche der Vormund den Kontakt von Kevin zu beiden Grosseltern – im Wallis und in der Ostschweiz, sagte Haltinner.

In den vergangenen 14 Monaten hätten sie und ihr Mann den Enkel nur insgesamt 42 Stunden zu Gesicht bekommen. “Wir warten seit bald zehn Monaten auf den Entscheid aus St. Gallen”, sagte Kevins Grossmutter Verena Rey-Bellet am Dienstag bei der Petitionsübergabe.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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