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Grundversorgung soll symbolisch in der Verfassung verankert werden

(Keystone-SDA) Bern – Die Bundesverfassung soll mit einer allgemeinen Bestimmung zur Grundversorgung ergänzt werden. Der Bundesrat hat auf Geheiss des Parlaments einen Entwurf erarbeitet und in die Vernehmlassung geschickt. Er selbst hält nichts von der Sache.
Eine Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung hätte kaum rechtliche Folgen, schreibt der Bundesrat im am Freitag veröffentlichten Bericht zur Vernehmlassung. Ihre Bedeutung wäre symbolischer Art, sie hätte keine konkreten Auswirkungen.
Der Bundesrat rät den auch zum Abbruch der Übung: In der Vernehmlassung werde sich erweisen, ob eine Mehrheit eine solche Bestimmung für sinnvoll und nötig halte. Der Verzicht wäre vorzuziehen, hält die Landesregierung fest.
Weil das Parlament es verlangt hatte, musste der Bundesrat aber einen Entwurf vorlegen. Demnach soll in der Bundesverfassung festgeschrieben werden, dass sich Bund und Kantone für eine optimale Grundversorgung der Bevölkerung einsetzen müssen. Unter den Begriff der Grundversorgung fallen “die grundlegenden Güter und Dienstleistungen des üblichen Bedarfs”.
Erschwinglich und verfügbar
Einige wichtige Bereiche werden namentlich aufgezählt: Bildung, Wasser- und Energieversorgung, Abfall- und Abwasserentsorgung, öffentlicher und privater Verkehr, Post- und Fernmeldewesen sowie Gesundheit. Die Aufzählung ist indes nicht abschliessend.
Weiter wird im Entwurf umschrieben, was unter einer “optimalen” Grundversorgung zu verstehen ist. Die Güter und Dienstleistungen sollen in allen Landesgegenden und für die gesamte Bevölkerung zugänglich sein. Sie sollen in hoher Qualität und zu nach einheitlichen Grundsätzen festgelegten Preisen angeboten werden. Und sie sollen für alle erschwinglich und dauerhaft verfügbar sein.
Zu viel Verschiedenes
Der Entwurf enthalte die wichtigsten, bereits heute anerkannten Grundsätze, hält der Bundesrat fest. Aus der neuen Verfassungsbestimmung könnten keine Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden, und an der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen ändere sich nichts.
Eine konkretere Bestimmung, die Regulierungen vorschreiben würde, ist aus Sicht des Bundesrates nicht machbar, weil es um zu viele verschiedene Dinge geht – oder, wie der Bundesrat schreibt: “Verschiedene Akteure sind in verschiedenen Gebieten auf verschiedenen Wegen daran beteiligt, dass eine Grundversorgung mit verschiedenen Gütern und Dienstleistungen sichergestellt wird.”
Parteien und Verbände haben bis Ende November Zeit, zum Entwurf des Bundesrates Stellung zu nehmen. Sollte die Mehrheit eine Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung wünschen, legt der Bundesrat den Entwurf dem Parlament vor. Das letzte Wort hat das Volk.

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