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Härtere Auflagen für Ratingagenturen in der Europäischen Union

(Keystone-SDA) Ratingagenturen unterliegen in Europa künftig strengeren Regeln. So können Anleger etwa die US-Unternehmen Moody’s, Fitch oder Standard & Poor’s für schwere Fehler bei Bewertungen haftbar machen.

Firmen können neu vor Gericht Schadenersatz für Verluste einklagen, wenn Ratingagenturen ein Unternehmen oder einen Staat absichtlich oder fahrlässig falsch beurteilen. Zudem dürfen Ratingagenturen EU-Staaten nur noch zu festen Terminen bewerten. Diese Auflagen haben die EU-Minister am Montag in Brüssel beschlossen.

Damit ist die Reform unter Dach und Fach. Der Ministerentscheid war der letzte Schritt, nachdem sich EU-Parlament, EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten bereits vor Monaten auf den Kompromiss geeinigt hatten. Die neuen Auflagen werden nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht und treten laut EU-Diplomaten 20 Tage später in Kraft.

Lehren aus der Krise

Die EU zieht damit die Lehren aus der Krise. Ratingagenturen bewerten die Kreditwürdigkeit etwa von Staaten oder Unternehmen. Ihnen wird vorgeworfen, in der Euro-Krise die Kreditwürdigkeit mancher Länder zu äusserst sensiblen Zeitpunkten heruntergestuft und die Krise verschärft zu haben.

Staaten mussten ihren Gläubigern danach häufig mehr Zinsen für geliehenes Geld zahlen. Künftig beschränkt die EU die Bekanntgabe der Noten von Staaten auf drei zuvor festgelegte Termine im Jahr.

Grenzen der Beteiligung

Um die Unabhängigkeit der Agenturen zu stärken, gelten in der EU auch für Beteiligungen strikte Vorgaben. So gibt es Grenzen für Anteile, die ein Investor an mehreren Ratingagenturen halten darf, und umgekehrt für die Beteiligung einer Agentur an einem Unternehmen, das sie bewertet.

Emittenten risikoreicher Finanzprodukte müssen ihre Ratingagentur, die die Produkte bewertet, nach einigen Jahren wechseln. Im Laufe der Verhandlungen wurden die – zunächst noch strengeren – Regeln allerdings aufgeweicht.

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