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Haft in Österreich, Entlassungsvorbereitung in der Schweiz

Prozess in Vaduz, Haft in Österreich, Entlassungsvorbereitung im Kanton St. Gallen: Liechtensteinische Häftlinge gehen auf Reisen. (Symbolbild) KEYSTONE/ENNIO LEANZA sda-ats

(Keystone-SDA) Für Liechtensteinische Häftlinge gilt in Zukunft: Gefängnis in Österreich, Entlassungsvollzug in der Schweiz. Das 26 Jahre alte Landesgefängnis genügt offenbar internationalen Standards nicht mehr.

Eigentlich war der 1991 in Vaduz als Untersuchungsgefängnis eröffnete Bau nie für einen Strafvollzug vorgesehen, wie das Ministerium für Äusseres, Justiz und Sicherheit am Mittwoch mitteilte. Um die Sozialkontakte einheimischer Häftlinge zu erleichtern, entstand aber die Praxis, dort Haftstrafen bis zu zwei Jahren zu vollziehen.

Damit ist nun Schluss. In Zukunft werden Häftlinge auch diese kürzeren Haftstrafen in österreichischen Gefängnissen verbüssen, so wie es bei Haftstrafen von mehr als zwei Jahren bereits seit längerem der Fall ist. Die Rechtsgrundlage bleibt unverändert der Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Unterbringung von Häftlingen aus dem Jahr 1983.

Neu geregelt wird auch die Vorbereitung der Häftlinge auf die Entlassung. Der sogenannte Entlassungsvollzug wird künftig in der Strafanstalt Saxerriet im St. Gallischen Salez durchgeführt. Die liechtensteinische Regierung genehmigte ein entsprechendes “Memorandum of Understanding”.

Mit diesen Neuregelungen würden Unterbringung und Resozialisierung von verurteilten Straftätern auf bestmögliche Art und Weise gewährleistet, wird die liechtensteinische Justizministerin Aurelia Frick in der Mitteilung zitiert.

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