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Haftentlassung abgelehnt – Angeklagter Schüler bleibt in Haft

(Keystone-SDA) München/Zürich – Von den angeklagten Schülern aus Küsnacht ZH bleiben alle drei in Haft. Der Anwalt eines Angeklagten wollte am Freitag erreichen, dass sein Mandant auf freien Fuss gesetzt wird – allerdings ohne Erfolg. Das Landgericht München lehnte den Antrag ab.
Die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Haft seien nicht gegeben, sagte Margarete Nötzel von der Justizpressestelle am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Über die genaue Begründung des Gerichtes wollte sie keine Angaben machen.
Der Anwalt eines Angeklagten hatte am Freitag beantragt, dass sein Mandant entweder ganz freigelassen oder dann unter Auflagen wie etwa einer Kautionszahlung aus der Haft entlassen wird. Beide Möglichkeiten kamen für das Gericht aber nicht in Frage.
Beweisaufnahme bald abgeschlossenDer nächste Prozesstermin ist für den 23. August angesetzt. Mit einem Sachverständigen, der zur Schwere der Tritte und Schläge aussagen wird, dürfte die Beweisaufnahme dann abgeschlossen werden.
Die Schüler der Berufswahlschule in Küsnacht sollen Ende Juni 2009 auf einer Klassenfahrt mit Alkohol und Drogen gefeiert und danach fünf Passanten schwer misshandelt haben. Zwei der Opfer wurden lebensgefährlich verletzt.
Der am schwersten verletzte Mann, ein Geschäftsmann aus Ratingen in Nordrhein-Westfalen, kämpft ein Jahr nach der Tat noch immer mit den Folgen und wird möglicherweise bleibende Schäden davontragen.
Die drei Schüler müssen sich wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten, ihnen drohen maximal zehn Jahre Haft. Am 13. September werden voraussichtlich Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädieren. Am 14. Oktober könnte dann das Urteil gesprochen werden.

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